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Hiscox kommentiert neues EU-Datenschutzrecht

Notfallplan für den Datenschutz

Jens Krickhahn, Experte für IT-Risiken und Datenschutz beim Spezialversicherer Hiscox, kommentiert die bekannt gegebenen Vorschläge zur Novellierung des europäischen Datenschutzrechts:

„Die in den Vorschlägen für das neue Datenschutzrecht vorgesehene Meldepflicht für Datenverluste ist Ausdruck eines allgemeinen Bestrebens, den Druck auf Unternehmen bei der zeitnahen Erkennung und Behebung von Datenschutzverletzungen zu erhöhen. Im letzten Jahr gab es einige bekannte Fälle, bei denen es in Unternehmen zu Datenverlusten kam; in solchen Fällen sind die Geschwindigkeit der Reaktion und die ergriffenen Maßnahmen ausschlaggebend für die Begrenzung der nachteiligen Folgen einer solchen Datenschutzverletzung.“

„In den Vorschlägen für das neue Datenschutzrecht ist vorgesehen, dass bestimmte Internet-Unternehmen Vorfälle innerhalb von 24 Stunden an die Aufsichtsbehörden melden. Ebenso sollen betroffene Personen „unverzüglich“ informiert werden. Eine 1-Tages Frist einzuhalten kann für Unternehmen schwer sein, da Berichte über komplizierte Datenschutzverletzungen nicht einfach zu erstellen sind. Realistischerweise werden viele Datenschutzverletzungen zu diesem Zeitpunkt noch von Computerforensikern untersucht, weshalb es umso wichtiger ist, über einen abgestimmten und funktionsfähigen Notfallplan zur Reaktion auf einen solchen Vorfall zu verfügen. Dadurch ist das Unternehmen in der Lage, innerhalb einer so kurzen Frist wie möglich so genau wie möglich zu reagieren. Dies ist insbesondere wichtig, um den Schaden an der Marke so gering wie möglich zu halten und drohende Bußgelder zu vermeiden.“

Um den Schaden im Fall einer Datenschutzverletzung so gering wie möglich zu halten, empfiehlt Hiscox, über einen robusten Notfallplan zu verfügen. Zur Vorbereitung auf einen Vorfall würde ein solcher Notfallplan die folgenden Punkte umfassen:

  • Benennen Sie eine Person, die im Fall einer Datenschutzverletzung dafür verantwortlich ist, unverzüglich das Computerforensik-Unternehmen zu benachrichtigen
  • Legen Sie den Zeitpunkt fest, ab dem es angemessen ist, einen Rechtsanwalt einzubeziehen, zum Beispiel um bestimmte Unterlagen im Fall eines nachteiligen forensischen Untersuchungsergebnisses nicht offenlegen zu müssen
  • Benennen Sie das Computerforensik-Unternehmen, mit dem im Fall einer Datenschutzverletzung zusammengearbeitet werden soll
  • Stimmen Sie mit dem Computerforensik-Unternehmen ab, welche Anweisungen und Vertragsgrundlagen es für die Aufnahme seiner Arbeit benötigt
  • Vereinbaren Sie im Vertrag die dem Computerforensik-Unternehmen zu zahlenden Stundensätze
  • Sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz. Durch Produkte wie Data Risks by Hiscox steht Ihnen im Schadenfall Zugang zu einem Expertennetzwerk zur Verfügung, welches schnell und gezielt alle notwendigen Maßnahmen identifizieren und umsetzen kann.
 

Mehr Informationen zur Hiscox AG:

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Hiscox AG
Arnulfstraße 31
80636 München
Tel.: 089 / 54 58 01-100
Fax: 089 / 54 58 01-199
E-Mail: hiscox.info@hiscox.de
www.hiscox.de
 

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