Welt der Fertigung
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Lärm wirksam bekämpfen

Unterstützung beim präventiven Lärmschutz

Lärm belastet laut BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung über die Hälfte der Beschäftigten im gewerblichen Bereich. Mit knapp 5.600 anerkannten Fällen war die Lärmschwerhörigkeit auch 2009 die häufigste Berufskrankheit. Lärmminderung ist damit nach wie vor eine dringende Aufgabe des Arbeitsschutzes. Doch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) benötigen überbetriebliche Unterstützung. Der jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin (BAuA) veröffentlichte Bericht "Entwicklung wirksamer Strukturen zur Lärmminderung in KMU" zeigt Wege zu einer fachkundigen und branchenspezifischen Präventionsberatung auf.

Der Lärmschwerhörigkeit vorbeugen


Sägen, Hämmern oder Bohren - die Lärmquellen in KMU sind ebenso vielfältig wie die Art der Betriebe im gewerblichen Bereich. Doch Lärm schädigt nicht nur das Gehör, sondern stresst auch die Beschäftigten. Den besten Schutz vor Lärm bietet die Auswahl und Beschaffung leiser Maschinen, denn Lärm muss an der Quelle bekämpft werden. Bemühungen, den Arbeits- und Lärmschutz in die Investitionsplanung zu integrieren, beschränken sich jedoch weitgehend auf mittlere und größere Unternehmen, so der Bericht der BAuA.

Hingegen findet in KMU praktisch keine Beratung in der Planung statt. Zudem sind sie meist nicht in der Lage, die stetigen Entwicklungen des Standes der Technik wie beispielsweise lärmarme Verfahren oder Arbeitsmittel mit reduzierten Lärmemissionen sowie die sich wandelnden Vorschriften zu verfolgen und zu beachten. Der Bericht entwickelt deshalb Konzepte für eine überbetriebliche Lärm- und Arbeitsschutzberatung bei Investitionsplanungen in KMU und erprobt sie anhand eines Fallbeispiels.

Investitionen in Maschinen und Gebäude sind seltene Ereignisse mit eigener Dynamik in KMU. Doch eröffnen diese Anlässe Chancen für einen vorbeugenden Lärmschutz, vorausgesetzt fachkundige Beratung steht zur Verfügung und Unternehmer erkennen den Wert und die Verpflichtung zum Arbeitsschutz. Durch eine Gefährdungsbeurteilung und Risikoabschätzung lässt sich dann eine auf das Unternehmen zugeschnittene Lösung finden.

Dies scheitert aber an deutlichen Qualifizierungsdefiziten bei Unterstützungsträgern und Beratern von KMU, bemängeln die Autoren der Studie. Auch die aktuelle Praxis der Geräuschangaben von Herstellern steht der Auswahl leiser Maschinen entgegen. So machen Hersteller häufig unzureichende oder falsche Angaben, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Damit benachteiligen sie insbesondere Kleinbetriebe als Kunden massiv und tolerieren, dass Beschäftigte in großem Umfang inakzeptabel hohen Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden. Nicht umsonst befindet sich die Forderung nach einer Geräuschemissionsangabe in der EG-Maschinen-Richtlinie und wird durch europäische Normen konkretisiert.

Insgesamt erwies sich das Unternehmermodell zur sicherheitstechnisch-arbeitsmedizinischen Betreuung von KMU als ein besonders geeigneter Ansatzpunkt, um die Lärmminderung in kleinen Unternehmen zu verbessern. Es sollte jedoch der Motivations- und Beratungsschwerpunkt klarer auf die Beratung bei der Investitionsplanung ausgerichtet und weiterentwickelt werden. Als unterstützende Maßnahmen empfehlen die Experten den Aufbau eines branchenspezifischen Wissenspools und eines Expertennetzwerks.

Bezug:

Entwicklung wirksamer Strukturen zur Lärmminderung in KMU, Christof Barth, Werner Hamacher, Dortmund, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2011, 127 Seiten, PDF-Datei. Der Bericht kann kostenlos im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen heruntergeladen werden.

Direkter Link: www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F1869.html

 

Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231 9071-0
Fax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
www.baua.de
 

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