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Schutz vor Laserattacken verbessern

Vorträge zur Blendung durch Laser

2012 wurden in Deutschland rund 460 Laserattacken registriert, Tendenz steigend. Beim Workshop "Blendung durch Laserstrahlung", der Mitte September in Dortmund stattfand, bilanzierten rund 60 Fachleute und Betroffene den aktuellen Stand von Forschung und möglichen Schutzmaßnahmen. Die Vorträge des Workshops, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Fachhochschule Köln gemeinsam ausrichteten, können jetzt abgerufen werden.


Schutz vor Blendung durch Laserstrahlung ist Arbeitsschutz. Auch die Verordnung künstliche optische Strahlung (OStrV) fordert, dass eine Gefährdungsbeurteilung alle indirekten Auswirkungen der Strahlung berücksichtigen muss. Dabei stellt der Missbrauch von Laserpointern durch gezielte Attacken auf Fahrzeuge und Menschen ein großes Problem dar. Angesichts immer leistungsstärkerer Laser ist nicht nur eine Blendung sondern auch eine direkte Schädigung der Augen über immer größere Distanzen möglich. Mittlerweile sind Laserangriffe ein Hauptrisiko für Piloten.

Die Ergebnisse des BAuA-Projekts "Blendung durch künstliche optische Strahlung unter Dämmerungsbedingungen" zeigen, dass die Pupillenreaktion keinen ausreichenden Schutz vor Blendung bietet. Untersuchungen zur funktionalen Abhängigkeit der Blendung zeigen, dass bereits kurzzeitige Blendung mit geringer Laserleistung Sehstörungen verursacht, die zu Bedienfehlern im Cockpit oder an Maschinen führen können. Damit wird deutlich, dass Blendung eine große Gefährdung darstellen kann.

Ausführliche Informationen geben die Präsentationen der Vorträge und die Zusammenfassung der Ergebnisse des Workshops unter der Adresse www.baua.de/dok/4413766 im Internetangebot der BAuA.

 

Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231 9071-0
Fax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
www.baua.de
 

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