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DANSEF: EU-Erbrechtsverordnung tritt in Kraft

Wichtige Änderung für EU-Bürger

Zum 17.08.2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Diese EU-Erbrechtsverordnung hat unter anderem Auswirkungen auf die Anwendung nationalen Rechtes.


Bis zum Inkrafttreten dieser Erbrechtsverordnung, so der Nürnberger Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Norbert Gieseler, Vizepräsident der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V., Stuttgart, gab es in der EU widerstreitende Regelungen welches nationale Erbrecht Anwendung findet.

Lebte beispielsweise ein Österreicher in Deutschland und verstarb, so galt für diesen österreichisches Erbrecht, aber deutsches Güterrecht. Lebt dagegen ein Franzose in Deutschland, der keinen Grundbesitz in Frankreich hatte, so galt für diesen deutsches Erbrecht.

Die EU-Erbrechtsverordnung möchte nunmehr Rechtssicherheit bieten und regelt folgendes:

Maßgebend für die Anwendung nationalen Rechtes ist der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Der Erblasser kann allerdings mittels Testament wahlweise das Recht seiner Nationalität wählen.

In der Praxis bedeutet das, dass Ausländer, die in Deutschland leben und dort auch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, überprüfen müssen, ob sie wünschen, dass nunmehr deutsches Erbrecht für sie Anwendung findet. Lebt ein Deutscher im Ausland muss er darauf achten, dass nunmehr für ihn ausländisches Erbrecht gilt. Anderenfalls sollte er ein Testament errichten und deutsches Erbrecht wählen.

Insgesamt wird daher empfohlen, jedem, der eine Auslandsberührung hat überprüfen zu lassen, ob die gesetzliche Regelung für ihn gewünscht ist oder mittels Testament eine andere erreicht wird. Ein Auslandsbezug liegt immer dann vor, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland lebt oder ein Deutscher im Ausland Vermögenswerte hat bzw. sich im Ausland nicht unerheblich aufhält.

 

Mehr Informationen:

Kontakt  Herstellerinfo 
Dr. Norbert Gieseler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
c/o Meinhardt, Gieseler & Partner
Rathenauplatz 4-8
90489 Nürnberg
Tel.: 0911 580 560-0
Fax: 0911 580 560-99
E-Mail: kanzlei@mgup.de
www.mgup-kanzlei.de
 

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