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Registrierungspflicht unter REACH

Leitfaden zur Registrierung aktualisiert

Ein praktischer Leitfaden des REACH-CLP-Biozid Helpdesks bei der BAuA unterstützt Unternehmen, die noch keine oder wenig Erfahrung mit dem REACH-Prozess der Registrierung von chemischen Stoffen haben. Der Helpdesk bietet jetzt eine überarbeitete und aktualisierte Fassung von Teil A sowie einen neuen Teil C des "Leitfadens zur Registrierung unter REACH" an.


Zur Frist am 31. Mai 2018 erwartet die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bis zu 70.000 Registrierungsdossiers für Stoffe im Mengenbereich von unter 100 Tonnen pro Jahr. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden solche Dossiers einreichen. Sie können durch die umfangreichen Anforderungen unter REACH und den zahlreichen Leitfäden, die zum Teil nur in Englisch vorliegen, überfordert sein.

Der "Leitfaden zur Registrierung unter REACH" führt die zur Registrierung verpflichteten Hersteller und Importeure Schritt für Schritt durch alle zu bewältigenden Aufgaben und zu treffenden Entscheidungen. Dabei wurde darauf geachtet, ausschließlich die Informationen, die für die Registrierung von Belang sind, auf verständliche Art und Weise zusammenzufassen.

Da die ECHA vor einigen Monaten mit IUCLID 6 und REACH-IT 3 neue Versionen der Registrierungssoftware eingeführt hat, musste der Leitfaden überarbeitet und angepasst werden. Jetzt ist der überarbeitete Teil A (notwendige Aktualisierung wegen der Softwareupdates) und ein neuer Teil C des Leitfadens erschienen. Dabei liegt der Schwerpunkt des Teils A auf den praktischen Anforderungen für die Erstellung eines Dossiers, und hier insbesondere auf den Vorarbeiten.

Wie meldet man sich beispielsweise in REACH-IT an? Wie muss ein Stoff unter REACH identifiziert werden? Teil C "Anforderungen für 10 bis 100 t/a" des Leitfadens thematisiert die erweiterten Registrierungsanforderungen. Sie gelten, wenn Chemikalien mit einer Tonnage im Bereich von 10 bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

Neben den jetzt veröffentlichten Teilen A und C des Leitfadens soll in Kürze Teil B aktualisiert und veröffentlicht werden. Teil B "Registrierungsdossier – Arbeiten mit IUCLID" befasst sich mit der eigentlichen Erstellung des Registrierungsdossiers für chemische Stoffe sowie der Einreichung eines Registrierungsdossiers bei der ECHA.

Den aktualisierten Teil A und den neuen Teil C des Leitfadens gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

Direkter Link Teil A des Leitfadens: www.baua.de/REACH-Teil-A Direkter Link Teil C des Leitfadens: www.baua.de/REACH-Teil-C

 

Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231 9071-0
Fax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
www.baua.de
 

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