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Gedanken zum April 2010

Die Sicherheit der persönlichen und geschäftlichen Daten ist heute wichtiger den je. Leider gehen Privatpersonen und Unternehmen oft viel zu sorglos mit ihrem kostbaren Gut um. Nicht nur die Schweiz-CD zeigt, dass Unternehmen und Banken noch große Anstrengungen unternehmen müssen, um unliebsame Datenlecks zu entdecken und zu beseitigen. Viren, Hardwareschäden und Spione sind weitere klassische Gefahrenherde, denen es durch eigenen Leichtsinn viel zu leicht gemacht wird, reiche Datenbeute mit großem Schaden zu machen. Doch Gefahren lauern zunehmend aus ganz anderer Richtung. Facebook und Elena gehören dazu.


Fotokameras mit Gesichtserkennung erfreuen sich stark steigender Beliebtheit. Erlaubt es diese Technik doch in idealer Weise sich auf das Motiv zu konzentrieren und die optimale Einstellung für ein gelungenes Bild der Kamera zu überlassen. Jüngste Modelle sind gar in der Lage, Gesichter nicht nur zu erkennen, sondern sogar wiederzuerkennen! Die Namen der Personen werden beispielsweise in der Nähe des Kopfes eingeblendet. Die Kamera ist dadurch in der Lage, auf die bevorzugten Personen scharfzustellen. Was den Fotografen sehr erfreut, lässt jedem Datenschutzbeauftragten die Haare zu Berge stehen. Ist es mit dieser Technik doch problemlos möglich, bestimmte Personen aus einer großen Menschengruppe herauszufischen.

Zu Recht werden Vermieter hart bestraft, wenn sie heimlich per versteckter Videokamera ihre Mieter überwachen. Was mit der Technik der Gesichtserkennung jedoch möglich sein wird, geht über derlei Sünden weit hinaus. Schließlich können Sicherheitsbehörden den Einsatz dieser Technik mit der Bekämpfung des Verbrechens begründen, was uns Bürger beruhigen soll.

Welche Konsequenzen wir durch das Zusammenführen unserer privaten, etwa in Facebook eingestellten Daten dereinst zu tragen haben, ist noch gar nicht auszumalen. Wie das Schweiz-CD-Beispiel zeigt, wenden gar vermeintlich demokratische Staaten wie Deutschland anrüchige Methoden an, um an unsauber beschaffte Daten zu gelangen, um an zu Unrecht vorenthaltene Steuern zu gelangen.

Dass der Staat bemüht ist, möglichst lückenlos seine Bürger zu erfassen, ist die eine Seite. Unverständlich ist jedoch, dass in sozialen Netzwerken wie Facebook freiwillig Daten großer Intimität preisgegeben werden. Mit der Anerkennung der seitenlangen AGBs dieser Unternehmen, die von den wenigsten gelesen werden, bestätigt der User, dass seine Daten für alle möglichen Zwecke, nicht nur für Werbung, verwendet werden dürfen. Einfach verwunderlich, dass Millionen Menschen so unkritisch gegenüber diesen Plattformen sind.
In den AGB von Facebook heißt es beispielsweise:

… Einige Informationen, wie dein Name, Profilbild, deine Freundeslisten, Seiten, von denen du ein Fan bist, dein Geschlecht, geografische Region, denen du angehörst, werden als öffentlich zugänglich angesehen und stehen allen Personen und von Facebook unterstützten Anwendungen zur Verfügung.

…Wenn du über einen Computer, ein Handy oder ein anderes Gerät auf Facebook zugreifst, sammeln wir u.U. von diesem Gerät Informationen über deinen Browsertyp, deinen Standort, deine IP-Adresse und die Seiten, die du besuchst…


…Selbst dann, wenn du Informationen aus deinem Profil entfernt oder dein Konto vollständig gelöscht hast, bleiben u.U. Kopien dieser Informationen in der Form an anderer Stelle sichtbar…

Gelegentlich kombinieren wir die von uns veröffentlichten Werbeanzeigen mit relevanten Informationen, die wir über dich und deine Freunde haben, um Werbeanzeigen für euch attraktiver und individueller zu gestalten…

Wir dürfen Informationen über dich, die wir von anderen Facebook-Nutzern erfassen, zur Ergänzung deines Profils verwenden…

…Wenn wir über den Tod eines Nutzers benachrichtigt werden, dürfen wir das Konto dieses Nutzers zu seinem Gedenken aufrechterhalten…

…Gelegentlich tauschen wir gesammelte Informationen mit Dritten aus, damit wir unseren Dienst verbessern oder fördern können…

Die Daten sind auf Facebook alles andere als im Besitz des Nutzers. Vielmehr kann man davon ausgehen, dass dem Missbrauch wohl nur schwer oder überhaupt nicht Einhalt geboten wird. Selbst nach dem Tode besteht kein Rechtsanspruch auf Löschung des Kontos. Man ist auf den guten Willen von Facebook angewiesen. Wer sich näher mit Portalen wie Facebook beschäftigt, wird feststellen, dass gar die amerikanische CIA ein Finanzier ist. Unschwer zu erraten, dass dies nicht aus reiner Menschenliebe geschieht. Deutsche Geheimdienste warnen daher ihre Mitarbeiter intern bereits vor Facebook und anderen sozialen Netzwerken. Auch Wikipedia bietet Erhellendes über Facebook & Co.

In sozialen Netzwerken eingestellte, unverdächtig erscheinende persönliche Daten lassen sich leicht missbrauchen, wie der sogenannte „Identitätsdiebstahl“ zeigt. Diese Art der Kriminalität wird zunehmend zum Problem. Betroffene müssen sich auf Haftbefehl und negativen Schufa-Eintrag einstellen, wenn Ganoven in ihrem Namen Waren per Internet bestellen. Die Richtigstellung des Sachverhalts ist mit hohem Zeitaufwand verbunden. Damit es gar nicht so weit kommt, ist höchste Sensibilität in der Handhabung der eigenen Daten mehr als angebracht.

Vor diesem Hintergrund ist das Bestreben der Bundesregierung absolut löblich, dem Internet das elektronische „Vergessen“ per Gesetz aufzuzwingen, wenn ein Nutzer seine Daten wieder aus dem Netz entfernen möchte.

Nicht zuletzt beim täglichen Einkauf heißt es: Augen auf! Viele Unternehmen wie etwa Aldi drucken nach wie vor auf den Kassenbon die Bankleitzahl und die Kontonummer im Klartext auf, wenn mit Karte bezahlt wird. Ein achtlos weggeworfener Kassenzettel kann für einen Betrüger eine hochwillkommene Einladung zur Kontoplünderung sein. Wie die Süddeutsche Zeitung am 1. März 2010 meldete, werden momentan mit dem sogenannten „1 Cent-Trick“ reihenweise Bankkunden abgezockt. Dies ist deshalb möglich, weil eine EU-Richtlinie eine frühere strenge Prüfpflicht für die Banken aufgeweicht hat. Nun kann ein Betrüger, der im Besitz der Bankdaten ist, von sich aus behaupten, dass er berechtigt ist, einen Betrag vom Konto des Geschädigten abzuheben. Die Bank ist nicht mehr zur Prüfung dieser Behauptung verpflichtet. Daher wird der Abbuchungsvorgang vom Computer vollautomatisch ohne Prüfung durchgezogen. Allerdings schützt eine sechswöchige Widerspruchsfrist den Kunden vor dem Verlust des Geldes, wenn er den Schwindel rechtzeitig bemerkt und meldet.

Wer als Unternehmer ernsthaft überlegt, seine Büroaktivitäten in die „Datenwolke“ auszulagern, sollte sich ernsthaft fragen, ob er zur Führung eines Unternehmens die nötige Eignung besitzt. Er liefert sein Unternehmen ohne Not größter Gefahr aus. Dazu zählen: das problemlose Ausspähen von Betriebsgeheimnissen, den aufwandslosen Datendiebstahl und beim Zusammenbruch des Netzes den totalen Stillstand der Produktion oder der Bürotätigkeit. Rechnerkapazität war noch nie so billig wie jetzt. Die Geschwindigkeit der PCs ist für die allermeisten Anwendungen mehr als ausreichend und die Festplattenkapazität für die Lebensdauer eines Unternehmens passt bequem in ein kompaktes Servergehäuse. Jeder Auslagerungsgedanke ist daher schlicht überflüssig, kontraproduktiv und letzten Endes ein teurer Spaß. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass die bisher noch „kostenlosen“ Dienste plötzlich eingestellt werden oder nur mehr gegen „Bares“ zur Verfügung stehen, sobald es die Marktmacht zulässt. Nicht einmal deren jederzeitige Verfügbarkeit wird garantiert. Die gesetzliche Handhabe hat Google bereits im AGB-Kleingedruckten niedergeschrieben. Dort heißt es:

…Google ist zur Erbringung der kostenlosen Dienste nicht verpflichtet…
…. Google kann auch einen Dienst zeitweise oder dauerhaft einstellen…
… können beispielsweise einzelne Funktionen oder Features hinzugefügt oder entfernt werden…
… Google übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Dienste…

Wer schon ein Google-E-Mail-Konto sein Eigen nennt, hat sich sicher von dem großen Speicherplatz dieses Dienstes überzeugen lassen, bei diesem Unternehmen ein E-Mail-Postfach anzulegen. Zum Spaß sollte man einmal alle Mails löschen. Google bestätigt dann mit einer kuriosen Bildschirmmeldung, dass es doch nicht nötig ist, bei so viel Speicherplatz irgendetwas zu löschen. Diese Meldung spricht Bände und sollte auch den sorglosesten User zum Nachdenken bringen.

Banken, Krankenkassen und Unternehmen, die aus „Kostengründen“ ihre bewährten Mitarbeiter entlassen haben, um ihre Daten extern „billiger“ verwalten zu lassen, haben schon jede Menge Lehrgeld für diesen Fehler bezahlt. So ist beispielsweise die BKK Gesundheit mit der Drohung, gestohlene Daten zu veröffentlichen, erpresst worden. Wie nicht zuletzt jüngste Fälle zeigen, wird die Existenz von Unternehmen auch durch Unterwanderung der Führungsetage bedroht. Vor diesem Hintergrund ist es einleuchtend, dass manche Vorstände die Auslagerung von Datenmaterial forcieren, da ganz andere Interessen im Vordergrund stehen.

Selbst Apple gesellt sich leider in die Reihe der Datenraffer. Wer ein Apple-Handy oder einen iPod sein Eigen nennt und Interesse an den „kostenlosen“ Apps für die Geräte hat, muss sich erst in iTunes durch ein Registrierprozedere schleusen lassen, in der er unter anderem auch seine Bankdaten eingeben muss, selbst wenn er nur an den „kostenlosen“ Apps interessiert ist. Wie man sieht, werden selbst bis dato seriöse Unternehmen schwach, wenn das Daten-Gold lockt.

Selbst das auf den ersten Blick harmlose Galileo-Projekt, das uns als Ersatz für das US-amerikanische GPS-System verkauft wird, taugt hervorragend für die Überwachung jedes Einzelnen. Wenn es in Betrieb geht, wird es uns nicht nur den Weg auf den Straßen weisen, sondern auch dem Fiskus ermöglichen, uns ohne viel Federlesen eine Maut für alle Straßen aufzuerlegen. Das Zauberwort heißt: CO2. Damit kann uns dann vorgeschrieben werden, wie viele Kilometer wir wie schnell in der Woche fahren dürfen, damit das Klima gerettet wird. Darüber hinaus wird es möglich sein, ohne Radarfallen die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit zu sichern, da Galileo mit einer Auflösung im Zentimeterbereich arbeitet. Wir werden unsere Freiheit unter dem Deckmantel des Umweltschutzes und der Terrorismusbekämpfung Stück für Stück verlieren, wenn wir uns gegenüber dieser Entwicklung weiter so unkritisch verhalten. Selbst totalitäre Systeme wie das der DDR oder des Dritten Reichs haben von einer solchen Informationsflut zu ihren Gunsten nur träumen können.

Auf diesem Pfad wandelt leider auch unsere demokratische Bundesrepublik. Zum Glück haben wir noch Richter, die dem Datenhunger dieses Landes Grenzen setzen. Unvorstellbare 19 Terabyte an Verbindungs-Daten hat alleine die Deutsche Telekom unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung zur Löschung freigegeben. Der Vorgang dauerte mehrere Tage. 19 Terabyte entsprechen 4,85 Milliarden DinA4-Seiten. Sarkastisch wird bereits gefragt, ob hier der wahre Sinn des Glühlampenverbots zu suchen ist. Schließlich soll das Speichern der Datenflut ja ohne neue Atomkraftwerke ermöglicht werden.

Aber der Wahnsinn kommt selten alleine. Seit Anfang des Jahres müssen Arbeitgeber Gehaltsdaten mit dem elektronischen Entgeltnachweissystem „Elena“ abgleichen. Neben Lohn, Arbeitstagen, Kinderfreibeträgen, Steuernummer, Wohnort und Geburtsdatum fließen auch Krankheitstage, Fehlzeiten, Abmahnungen und Kündigungsgrund in die staatliche Datenbank. Selbst das Streikverhalten war ursprünglich zur Speicherung vorgesehen, was der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verhindern konnte. Die anderen Angaben sind jedoch nicht ausgenommen worden. Gewerkschaften und Datenschützer laufen daher Sturm gegen Elena. Zu Recht, denn derart intime Daten haben in einer Datenbank für Arbeitslosen-, Wohn- und Bürgergeldbezieher nichts zu suchen. Ganz abgesehen davon, dass die Gefahr besteht, selbst „Unbefugten“ Zugriff auf diese Daten, etwa zur Kreditvergabe, zu gewähren – gegen Cash versteht sich. In finanziell klammen Zeiten ist die Verlockung für die Verantwortlichen der öffentlichen Kasse sicher groß, darüber nachzudenken.

Jeder besitzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Grundsätzlich kann jeder selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen. Es handelt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit. Warum wohl?

Es ist höchste Zeit, dass jeder diese Entwicklung kritisch hinterfragt. Der technische Fortschritt ist willkommen, braucht jedoch eine starke Kontrolle, da der Missbrauch sehr verlockend ist. Jeder Einzelne von uns hat es in der Hand, welche Entwicklung wir als Gesellschaft nehmen werden. Dazu gehört auch die kritische Auseinandersetzung mit der Politik und deren Datensammelwut. Wer die Entwicklung der EU bis jetzt bewusst verfolgt hat, wird feststellen, dass wir hier besonders wachsam sein müssen. Denn viele Initiativen zur Einschränkung der Freiheit der EU-Bürger gehen von dort aus. Kein Wunder, dass der letzte Generalsekretär der UDSSR Michail Gorbatschow einmal erstaunt erwähnte, dass die Strukturen, die in der UDSSR abgerissen wurden, in der EU neu aufgebaut werden.

 

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