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Reach-Registrierungsfrist läuft ab

Die erfolgreiche Registrierung unter REACH

Im Juni 2018 endet die letzte Frist zur Registrierung von chemischen Stoffen nach der europäischen REACH-Verordnung. Damit Unternehmen ihren Registrierungspflichten besser nachkommen können, hat die Bundesstelle für Chemikalien ihr Internetangebot erweitert. Als nationale Auskunftsstelle des Bundes hat der REACH-CLP-Biozid Helpdesk die neuen Rubriken "Erfolgreich Registrieren 2018" und "KMU-Informationen" eingerichtet.


Anfang Juni 2018 endet die Registrierungspflicht für diejenigen chemischen Stoffe, die bis dahin noch als vorregistriert gelten. Dies betrifft Chemikalien, die in Mengen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden und im sogenannten Altstoffverzeichnis der Europäischen Union (EINECS - European Inventory of existing commercial chemical substances) aufgeführt sind. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erwartet zum Stichtag etwa 70.000 Registrierungen.

Betroffen von der Frist sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie haben zumeist wenig Erfahrung mit den Registrierungsprozessen unter REACH. Doch die Registrierung eines chemischen Stoffes ist in der Regel mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden. Deshalb empfiehlt der REACH-CLP-Biozid Helpdesk, bereits jetzt mit den Registrierungsvorbereitungen zu beginnen.

Um die Unternehmen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat der Helpdesk sein Internetangebot um die die Rubriken "Erfolgreich Registrieren 2018" und "KMU Informationen" erweitert. Im Bereich "Erfolgreich Registrieren 2018" werden die Aspekte erläutert, die Unternehmen für eine Registrierung unter REACH beachten müssen. Außerdem enthält sie Tipps für Verhandlungen zur Datenteilung. Die Rubrik "KMU Informationen" gibt Auskunft über die verringerten Gebühren für kleine und mittlere Unternehmen. Eine Definition von kleinen und mittleren Unternehmen stellt klar, wer diese Vergünstigung in Anspruch nehmen kann. Zudem unterstützt eine Checkliste den zukünftigen Registranten dabei, ein passendes Beratungsunternehmen zu beauftragen.

Darüber hinaus hält der REACH-CLP-Biozid Helpdesk viele weitere Informationen zur Registrierung unter REACH bereit. Dazu gehört beispielsweise der "Leitfaden zur Registrierung 2018 unter REACH".

Alle Informationen gibt es im Internet unter www.reach-clp-biozid-helpdesk.de.

 

Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231 9071-0
Fax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
www.baua.de
 

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