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Reach – der gigantische Turmbau zu Brüssel

Extreme Bürokratie in einer wichtigen Sache

Die in jedem Mitgliedsstaat der EU unmittelbar gültige Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ›Reach‹ (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals), die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, gilt als das bislang umfangsreichste Regulierungsvorhaben der Europäischen Union. Dahinter steht der Anspruch, die Risiko- beziehungsweise Kosten-Nutzen-Abwägung aller Stoffverwendungen auf der Grundlage der Beweislastumkehr zu vereinheitlichen. Der Wissenschafts-Autor Edgar L. Gärtner legt dar, dass die EU hier über das Ziel hinausgeschossen ist.


Nach dem Grundsatz ›No data, no market‹ dürfen Hersteller und Importeure Stoffe nur dann vermarkten, wenn sie diese bei der Europäischen Chemikalienagentur ›Echa‹ in Helsinki registriert haben. Eine Registriernummer bekommen sie aber nur, wenn sie detaillierte Stoffdaten vorlegen können, die zum Teil ausschließlich mithilfe von Tierversuchen ermittelt werden können. Extrem Besorgnis erregende Substanzen (Substances of Very High Concern, SVHC) nach Reach-Artikel 57 müssen einer Zulassungsprozedur bei der Echa unterzogen werden.

Diese Stoffe, die unter dem Verdacht stehen, krebserregend, schwer abbaubar oder hormonell wirksam zu sein, kommen auf die „Kandidatenliste“ (Reach-Anhang XV). Doch es zeigte sich bald, dass das Unterfangen dem Turmbau zu Babel gleichkommt. Denn jede einzelne Stoffverwendung, deren Gesamtzahl in die Millionen geht, erfordert danach eine spezielle Risikobewertung nach einem Stufenschema, das primär von der Produktionsmenge, nicht jedoch von der potenziellen Gefährlichkeit des Stoffes abhängt, und einen entsprechenden Sicherheitsbericht. Deshalb stand die Industrie dem Projekt lange Zeit reserviert gegenüber.

Schon vor der parlamentarischen Behandlung des im Jahre 2001 lancierten Gesetzesvorhabens gab es daher erhebliche Abstriche bei den Registrierungs- und Zulassungsanforderungen. Die Verfechter des neuen Regulierungsansatzes konnten schon bei der ersten Lesung des Gesetzestextes im Europa-Parlament nicht mehr ernsthaft behaupten, ihr ex­trem bürokratischer Ansatz bringe gegenüber dem früheren fallbezogenen Vorgehen nennenswerte Fortschritte. Fachleute wiesen gar darauf hin, dass spektakuläre Fälle von technischem und menschlichem Versagen bei der Stoffbewertung, wie etwa beim Schlafmittel Contergan, auch durch Reach nicht hätten verhindert werden können.

Die Unternehmen sind nun gesetzlich verpflichtet, bei der Stoffregistrierung in Form von ›Substance Information Exchange Fora‹ (SIEF) mit ihren direkten Wettbewerbern zusammenzuarbeiten. Dabei treten Probleme des Datenschutzes und des Kartellrechts auf, die nur mithilfe teurer Rechtsberatung durch spezialisierte ›Law Firms‹ entschärft werden können. Schon die Phase der sechsmonatigen Vorregistrierung von Substanzen, die die Informationsbasis für die Bildung von ›SIEF‹ liefern sollte, erwies sich als ziemlich chaotisch. Sie endete am 1. Dezember 2008.

Bis zum 1. Dezember 2010 mussten dann die so genannten Großstoffe mit einer Jahresproduktion von über 1 000 Tonnen registriert werden. Krebsverdächtige Stoffe (CMR-Stoffe) aber schon bei einer Jahresproduktion von über einer Tonne. Die Registrierungspflicht für Stoffe ab 100 Jahrestonnen endete am 1. Juni 2013. Die Registrierung der Stoffe ab einer Jahrestonne ist noch bis zum 1. Juni 2018 möglich.

Sie betrifft auch viele Naturstoffe wie etwa Citronell- oder Lavendelöl, die sich seit Jahrtausenden bewährt haben. Nun müssen deren bäuerlichen oder mittelständischen Hersteller dafür umfangreiches Datenmaterial liefern, wenn sie im Geschäft bleiben wollen. Für viele ist das existenzbedrohend. Ein anderes Beispiel für fortbestehende Unsicherheit: Synthetische Amorphe Kieselsäure (Silicagel), die als Zusatzstoff für Farben, Papier, Kunststoffe, Textilien, Zahnpasta, Kosmetik und andere Produkte des täglichen Bedarfs benötigt wird, könnte eigentlich als harmlos gelten. Da auf sie aber auf die umstrittene EU-Definition von „Nanomaterial“ passt, wurde ihre Reach-Registrierung zu einem endlosen Hindernislauf. Denn „Nano“ hat in der EU zurzeit eine schlechte Presse.

Die Elektronikindustrie hat Probleme mit der Auskunftspflicht über die Verwendung von SHVC nach Reach Art. 33. Galliumarsenid (GaAs), das sich in elektronischen Sensoren findet, gilt als CMR-Stoff und steht deshalb auf der „Kandidatenliste“. Aber in den gängigen Anwendungen ist GaAs sicher verkapselt. Die Nutzer von Pkws, Rauchmeldern oder Smartphones kommen damit nicht in Berührung. Vielleicht ist es für die Elektronikindustrie besser, eine Verwendungsbeschränkung statt einer Zulassung zu beantragen. Denn die Zulassung durch die Echa kann jederzeit widerrufen werden, während die Verwendungsbeschränkung Planungssicherheit gewährleistet. Verwendungsbeschränkungen können jedoch nur durch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten erlassen werden, wodurch den Antragstellern höhere Kosten entstehen.

Von Rechtssicherheit kann also bislang keine Rede sein. Da weder die EU-Kommission noch die Industrie eingestehen wollten, sich geirrt zu haben, einigten sie sich schließlich stillschweigend darauf, den Europäern ein Theater vorzuspielen. Das aber setzt weitere informelle Absprachen mit europäischen und nationalen Bürokratien und mit den von ihnen als „Wachhunde“ eingesetzten NGOs voraus, die der Rechtssicherheit noch mehr zuwiderlaufen.

Beziehungen in Netzwerken werden wichtiger als die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Kurz: Da es unmöglich ist, die absolute Unschädlichkeit eines Produkts im Voraus zu beweisen, müssen dessen Produzenten und Lieferanten wenigstens zeigen, dass sie sich politisch korrekt verhalten. Das hat bis jetzt schon einige Milliarden Euro gekostet. Ob das von den Endverbrauchern schlussendlich honoriert wird, bleibt sehr fraglich, denn Reach spielt in der Produktwerbung bislang keine Rolle.

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Kontakt  Herstellerinfo 
Edgar Gärtner
Otto-Weiss-Strasse 10
61231 Bad Nauheim
Tel.: +49-6032-3071508
E-Mail: info@gaertner-online.de
www.gaertner-online.de
 

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