Welt der Fertigung
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Weniger Rechnungswesen, mehr Geschäftsrisiken

Änderungen im elektronischen Bundesanzeiger

Mit der Micro-Richtlinie möchte die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand für Kleinunternehmen verringern. Die Neuregelungen betreffen alle Kapitalgesellschaften mit bis zu 10 Mitarbeitern und einem Umsatzerlös bis 700.000 oder einer Bilanzsumme bis 350.000 Euro pro Jahr; immerhin rund 500.000 Unternehmen in Deutschland. Bereits für das Geschäftsjahr 2012 entfällt die Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger. Zudem soll die Detaillierung des Jahresabschlusses verringert werden.


Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) fürchtet, dass die geplanten Erleichterungen kleinen Kapitalgesellschaften mehr schaden als nutzen. Bislang konnten sich Geschäftspartner im Unternehmensregister kostenfrei über die wirtschaftliche Lage kleiner Kapitalgesellschaften informieren. Zukünftig müssen sie hierfür zunächst einen Antrag stellen und sollen für Auskünfte bezahlen.

Die Umsetzung der Micro-Richtlinie wird die Transparenz im Geschäftsverkehr deutlich einschränken. Kunden, Lieferanten und Banken werden Kleinunternehmen auch weiterhin genau unter die Lupe nehmen, denn das Insolvenzrisiko steigt in der Regel, je kleiner ein Unternehmen ist. "Wer als Kleinunternehmer die gesetzlichen Erleichterungen in Anspruch nimmt, läuft Gefahr, dass Geschäftspartnern wichtige Informationen vorenthalten bleiben", warnt Prof. Dr. Gabriele Schäfer, Ansprechpartnerin für den BVBC-Arbeitskreis Rating/KMU. "Viele Geschäftspartner werden höhere Sicherheiten fordern oder die Geschäfte gleich mit anderen Unternehmen abwickeln."

Gerade Kreditinstitute werden von kleinen Kapitalgesellschaften auch weiterhin aussagekräftige Jahresabschlüsse verlangen, die zum Beispiel einen Kontennachweis umfassen. Wer auf eine Kreditfinanzierung angewiesen ist, sollte den Jahresabschluss so detailliert wie bisher erstellen lassen. Andernfalls entsteht ein hoher Mehraufwand, da Unterlagen doppelt erstellt werden müssen. Auch für die Unternehmenssteuerung stellt das Rechnungswesen ein grundlegendes Informationsinstrument dar. Finanzauswertungen bereiten Management-Entscheidungen vor oder sichern sie ab. BVBC-Expertin Prof. Dr. Schäfer: "Angesichts zunehmend komplexer Marktanforderungen konterkariert eine geringere Detaillierung des Jahresabschlusses die Möglichkeit eines genaueren Überblicks."

Fazit: Die Inanspruchnahme der vorgeschlagenen Erleichterungen kann nur sehr eingeschränkt empfohlen werden. Viele Kleinunternehmen schneiden sich damit ins eigene Fleisch. Der Wegfall der Veröffentlichungspflicht im Bundesanzeiger ist nur zu begrüßen, wenn Marktakteure auch weiterhin das Unternehmensregister kostenfrei einsehen können.

 

Mehr Informationen zum Bundesverb. Bilanzbuchh.:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
Am Propsthof 15-17
53121 Bonn
Tel: +49 (0)228 / 9 63 93 - 0
Fax: +49 (0)228 / 9 63 93 - 14
E-Mail: kontakt bvbc.de
www.bvbc.de
 

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