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Reform der Rundfunkfinanzierung

Richtig - aber nicht unter diesen Bedingungen

Seit dem 1. Januar 2013 beteiligen sich alle Haushalte und Unternehmen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Statt einer Gebühr gibt es nun einen Beitrag, der nicht mehr an das Vorhandensein von Empfangsgeräten gekoppelt ist. Es kommt nicht mehr darauf an, ob man tatsächlich das Angebot der Öffentlich-rechtlichen nutzt, sondern man finanziert die Erbringung der Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Mehrheit regt das nicht weiter auf. Denn die meisten Haushalte und Unternehmen zahlen nicht mehr als bislang. Unmut äußern aber die, die das neue Grundverständnis, wofür zu zahlen ist, in Frage stellen. Und es protestieren die, die deutlich mehr zahlen müssen. Und zu Recht fragen, mit welcher Legitimation. Das sind insbesondere Filialunternehmen.

Dr. Katrin Sobania

Referatsleiterin des DIHK


Der geräteunabhängige Ansatz ist im Grunde begrüßenswert: Der Rundfunkempfang konnte spätestens seit Einführung von TV-Streaming im Internet und Online-Radio nicht mehr daran festgemacht werden, ob jemand ein herkömmliches Radio oder einen Fernseher besaß. Mit der Abkehr vom Geräteansatz verabschiedet man sich auch endlich von der umstrittenen PC-Gebühr, mit der insbesondere Selbständige, die von zu Hause aus arbeiten, zur Kasse gebeten wurden.

Aber viele Unternehmen, denen nun neue Rechnungen ins Haus flattern, müssen feststellen, dass die Reform ihnen eine böse Überraschung beschert: Sie zahlen zum Teil das Drei-, Vier- oder sogar Vielfache als bislang!

Wie kommt das? Die Reform, die im Grunde richtig und notwendig war, ist bewusst so angelegt, dass einzelne Unternehmen und Branchen überproportional belastet werden.

Der neue Rundfunkbeitrag lässt sich in folgenden Schritten ermitteln:

  • Beitrag Betriebsstätte (nach Mitarbeiter-Beitragsstaffel)
  • plus ggf. Beiträge für weitere Betriebsstätten (nach Mitarbeiter-Beitragsstaffel)
  • plus Anzahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge (abzüglich 1 Kfz pro Betriebstätte) x 5,99 Euro
  • plus Anzahl der Hotel-/Gästezimmer, Ferienwohnungen (abzüglich 1 Zimmer/Wohnung pro Betriebstätte) x 5,99 Euro
  • = Rundfunkbeitrag für das Unternehmen


Für Unternehmen entscheidet zunächst grundsätzlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter pro Betriebsstätte über die Höhe des zu entrichtenden Beitrags. Je mehr Mitarbeiter, umso höher der Beitrag. Bei der Erfassung der Mitarbeiterzahl spielt es jedoch keine Rolle, ob Mitarbeiter voll- oder teilzeitbeschäftigt sind. Dadurch werden Branchen mit besonders hoher Teilzeitbeschäftigtenquote ungleich stärker belastet.

Aber Unternehmen werden nicht nur in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl zur Kasse gebeten. Weitere Detailregelungen verhelfen den Rundfunkanstalten zu zusätzlichen Einnahmen.

Der neue Beitrag wird nicht für ein Unternehmen insgesamt berechnet, sondern pro Betriebsstätte. Dies führt dazu, dass Unternehmen mit mehreren Standorten, insbesondere größere Filialbetriebe, deutlich schlechter gestellt werden als Unternehmen mit nur einem Standort. Diese unterschiedliche Behandlung verschiedener Betriebsmodelle ist sachlich nicht zu rechtfertigen.

Zusätzlich zur Mitarbeiterzahl werden Pkw, Lkw und Omnibusse weiterhin in die Berechnung des Rundfunkbeitrags einbezogen. Für sie muss (bis auf das erste KfZ pro Betriebsstätte) jeweils ein Drittelbeitrag (5,99 Euro) entrichtet werden. Somit kommt es auch zu einer vergleichsweise stärkeren Belastung KfZ-intensiver Branchen. Schon bisher spülen die Gebühren für gewerblich genutzte KfZ mehr als 300 Mio. Euro jährlich in die Kassen der Öffentlich-rechtlichen. Auf diese Einnahmen will man auch künftig nicht verzichten. Da fällt es leicht, vom eigenen Konzept abzuweichen.

Auch Hotelzimmer, Gästezimmer und Ferienwohnungen wirken sich zusätzlich auf den Rundfunkbeitrag aus. Bis auf das jeweils erste Zimmer pro Betriebsstätte muss für jedes Zimmer zusätzlich zur Mitarbeiterstaffel ein weiterer Drittelbeitrag von 5,99 Euro im Monat entrichtet werden.

Neben den hohen Einnahmen über die Einbeziehung der Kraftfahrzeuge führt die nun lückenlose Einbeziehung aller Unternehmen sowie die Beitragsberechnung auf Grundlage des Betriebsstättenansatzes unweigerlich zu einer Aufkommenssteigerung. Und dies alles, obwohl Mitarbeiter in Unternehmen in der Regel während der Arbeitszeit kein Radio hören.

Immerhin sollen die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels – so haben es die Länder vorgesehen – 2014 überprüft werden. Bürger und Unternehmen haben ein Recht darauf, zeitnah zu erfahren, wie viel Geld nun tatsächlich in die Kassen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gespült wird. Deshalb müssen die Verantwortlichen schnellstmöglich den rechnerischen Betrag offenlegen.

Vor dem Hintergrund der Abweichungen vom System muss man fragen: Mit welcher Legitimation muss eigentlich ein Beitrag entrichtet werden, selbst wenn man nachweislich keine Geräte hat und nicht am Rundfunk teilnimmt? Warum werden Unternehmen ungleich behandelt? Und vor allem: Warum müssen Filialbetriebe mehr zahlen als gleich große Unternehmen mit nur einem Standort? Darauf hätten die Unternehmen gern Antworten von den politisch Verantwortlichen.

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