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DGUV: Angst vor Schadensersatz unbegründet

Bedenkenlos Erste Hilfe leisten

Wer nach bestem Wissen und Gewissen Erste Hilfe leistet, muss bei Schäden in der Regel weder Schadenersatzforderungen noch strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.


Grundsätzlich kann der Ersthelfer nicht zum Schadenersatz herangezogen werden - weder für Schäden an fremden Sachen noch für eine ungewollt zugefügte Körperverletzung. Er muss also weder für den Ersatz von Kleidung aufkommen, die beim Verbinden einer Wunde beschädigt oder beschmutzt wurde, noch für einen möglichen Rippenbruch bei einer Herzdruckmassage.

Hilfe muss jeder leisten, denn unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Jeder kann zumindest Hilfe herbei holen oder einen Notruf absetzen. Übrigens: Erleidet der Helfer bei der Hilfeleistung selbst einen Sach- oder Gesundheitsschaden, so kann er Schadenersatz vom Verletzten, dessen Haftpflichtversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Bei Verletzungen durch eine Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb greift der Versicherungsschutz der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Weitere Informationen zu "Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistungen durch Ersthelfer" enthält die gleichnamige Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie steht im Internet unter www.dguv.de/erstehilfe zur Verfügung.

Hintergrund "Risiko raus!"

In der Präventionskampagne "Risiko raus!" arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesländer sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern. Weitere Informationen unter www.risiko-raus.de.

 

Mehr Informationen:

Kontakt  Herstellerinfo 
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Mittelstraße 51
10117 Berlin-Mitte
Tel.: 030 288763800 (Zentrale)
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
www.dguv.de
 

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