Welt der Fertigung
Sie sind hier: Startseite » Archiv » Jahrgang 2015 » Ausgabe Dezember 2015

Lockerung der Iran-Sanktionen hat Schwächen

Zu viele überflüssige Genehmigungsverfahren

Die EU-Verordnung zur Lockerung der Iran-Sanktionen ist pünktlich veröffentlicht, benachteiligt aber einige Branchen des Maschinen- und Anlagenbaus. Außerdem hat die EU ineffiziente, de facto wirkungslose Exportbeschränkungen nicht aufgehoben, was zu einer überflüssigen bürokratischen Belastung nicht nur der Wirtschaft, sondern auch der Exportkontrollbehörden führt.


„Unternehmen haben nun die Möglichkeit, konkret zu prüfen, welche Auswirkungen die zukünftigen Sanktionslockerungen auf den eigenen Betrieb haben“, sagt Ulrich Ackermann, Leiter der Außenwirtschaftsabteilung des VDMA zur frühzeitigen Veröffentlichung der EU-Rechtstexte. Zugleich kritisiert der VDMA wichtige Details der neuen Regelung. „Wieso steht die Dual-Use-Güterliste teilweise weiterhin unter Exportverbot? Und welchen Nutzwert hat die Verlängerung unstreitig ineffizienter Ausfuhrgenehmigungspflichten beispielsweise für Viton-Dichtungen?“, moniert Ackermann. „Hier sehen wir Erklärungs- und Nachbesserungsbedarf seitens der EU.“

Fortsetzung des Exportverbots für bestimmte Industriegüter

Misslich ist nach Ansicht des VDMA, dass die neue Verordnung das Sanktionsverbot für die EU-Dual-Use-Güterliste insoweit aufrechterhält, als diese Güter zugleich von einem neuen Anhang III der zukünftigen Version der Iran-Embargoverordnung (Nr. 267/2012) erfasst sind. Selbst für harmlose Projekte wie zum Beispiel die Herstellung von Kunststoffen oder Verpackungsmaterial gibt es keine Ausnahmen. Betroffen sind unter anderem bestimmte Gruppen von Messmaschinen, Öfen,  Maschinen für die Kunststoffindustrie oder aus dem Bereich der Textilmaschinen.

„Natürlich bleibt es den EU-Staaten unbenommen, bestimmte Dual-Use-Güter für den Iran nur sehr restriktiv zu genehmigen, so wie es Deutschland schon lange vor dem Embargo praktiziert hat“, sagt Klaus Friedrich, Experte des VDMA für Sanktionsfragen und Exportkontrolle. „Aber ein Totalverbot, das selbst bei eindeutig gesicherter ziviler Verwendung die Exporte blockiert – wozu soll das gut sein?“

Fortsetzung bürokratischer Exportkontrollen für harmlose Massenwaren

Die EU hat es auch versäumt, harmlose Massengüter von den Güterlisten des Iran-Embargos zu streichen, wie beispielsweise Viton-Dichtungen. Diese Kontrollen waren schon immer sehr strittig, sie wurden seinerzeit nur unter hohem politischen Druck beschlossen. Und genau diese politische Sondersituation ist mit Abschluss der Iran-Vereinbarungen nicht mehr gegeben.

„Hier produziert die EU Tausende nutzloser Ausfuhrgenehmigungsverfahren“, kritisiert Friedrich. „Das blockiert ohne Sinn und Verstand Verwaltungskapazitäten, die das BAFA dringend an anderer Stelle benötigt, nämlich zur Bearbeitung sachlich notwendiger Exportanträge.“ Und deren Zahl wird bei zunehmendem Irangeschäft deutlich steigen.

Während der EU-Verhandlungen gab es sehr wohl Vorschläge, solche ineffizienten, Bürokratie auslösenden Listenpositionen zu streichen. Aus Gründen, die der VDMA nicht kennt, haben jedoch einige EU-Mitgliedstaaten hier blockiert. Der VDMA fordert die Bundesregierung auf, in Brüssel auf Nachbesserung zu drängen – im Interesse der eigenen Verwaltung und der ebenfalls  unnötig belasteten Industrie.

Mit der am 18. Oktober 2015 im Amtsblatt der EU Nr. L 274 veröffentlichten Verordnungen (EU) Nr. 2015/1861 und Nr. 2015/1862 zur Änderung der EU-Verordnung Nr. 267/2012 (betreffend Nuklear-Sanktionen gegen Iran) hat die EU ihre Verpflichtung aus dem sogenannten Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) erfüllt, zum sogenannten „Adoption Day“ die rechtlichen Voraussetzungen für eine Lockerung der europäischen Iran-Sanktionen zu schaffen.

Die Lockerungen sind jedoch erst nach dem sogenannten „Implementation Day“ tatsächlich anwendbar. Dieser wird voraussichtlich im Jahr 2016 liegen. Ein konkreter Termin oder Terminrahmen ist nicht bekannt, da dieser von diversen nukleartechnischen Maßnahmen abhängt, deren Erfüllung in der Verantwortung des Irans liegt.

 

Mehr Informationen zum VDMA:

Kontakt  Herstellerinfo 
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Lyoner Strasse 18
60528 Frankfurt/Main
Postfach 71 08 64, 60498 Frankfurt/Main
Telefon +49 69 6603 0
Fax +49 69 6603-1511
E-Mail: Kommunikation@vdma.org
www.vdma.org
 

War dieser Artikel für Sie hilfreich?

Bitte bewerten Sie diese Seite durch Klick auf die Symbole.

Zugriffe heute: 1 - gesamt: 1590.