VDMA zur Erbschaftsteuer
Unternehmensbewertung ist Kern des Übels
Bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer durch die Finanzminister aus Bund und Ländern gehört auch die Bemessungsgrundlage von Unternehmensvermögen auf die Tagesordnung, fordert VDMA-Chefvolkswirt Dr. Ralph Wiechers: „Die steuerrechtliche Überwertung von Unternehmen ist eines der Grundübel der Erbschaftsteuer.“ Wer schärfere Kriterien für die Freistellung von Unternehmensvermögen anlege, müsse auch dafür sorgen, dass der Unternehmenswert realistisch abgebildet wird.
Der Marktwert eines Unternehmens wird seiner Ansicht nach mit der von den Steuerbehörden angewandten Bewertungsmethode nicht zutreffend ermittelt. Vielmehr führe das vereinfachte Ertragswertverfahren zu einer strukturellen Überwertung der Unternehmen. „Das belastet besonders den industriellen Mittelstand.“ Die für den Maschinen- und Anlagenbau typischen Geschäftsrisiken des konjunkturellen Aufs und Abs sowie wertbeeinflussende Faktoren wie Thesaurierungsvorgaben oder Verfügungsbeschränkungen, ohne die Maschinenbauer den harten internationalen Wettbewerb nicht bestehen könnten, würden nicht berücksichtigt.
Zudem bewirke der stetige Rückgang der Kapitalmarktzinsen einen vermeintlichen Wertzuwachs der Unternehmen, ohne das sich deren Marktaussichten verbessert hätten. Wiechers: „Wer danach als Unternehmensserbe formal betrachtet als vermögend eingestuft wird, ist nicht unbedingt wirtschaftlich leistungsfähig für Zwecke der Erbschaftsteuer.“ Eine Lösung dieses Problems müssten die Finanzminister von Bund und Ländern in die Neuregelung der Erbschaftsteuer einbeziehen.
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