Reach – Registrierungsfrist läuft ab
Noch bis Mitte 2018 ist Zeit zum Handeln
Die Registrierung unter dem europäischen Chemikalienrecht REACH setzt zum Endspurt an. Bis zum 31. Mai 2018, also in weniger als drei Jahren, müssen alle chemischen Stoffe, die in der europäischen Union in Mengen ab einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Andernfalls droht ein Vermarktungsverbot nach dem Grundsatz "no data, no market".
Nach der REACH Verordnung erfolgt die Registrierung, indem Stoffinformationen in Form eines Dossiers an die ECHA übermittelt werden. Die Registrierungspflicht wurde schrittweise eingeführt: Zunächst wurden im Jahr 2010 sowohl Chemikalien mit hohem Gefährdungspotenzial registriert als auch solche, die in Mengen ab 1.000 Tonnen pro Jahr produziert beziehungsweise importiert werden. Im Jahr 2013 folgte dann die Registrierung für Chemikalien im Bereich 100 bis 1.000 Tonnen pro Jahr. Bis zum 31. Mai 2018 muss die letzte Registrierungsphase unter REACH abgeschlossen sein.
Betroffen sind Unternehmen, die mindestens eine Tonne eines chemischen Stoffes pro Jahr herstellen oder in die Europäische Union einführen. Diese sollten daher das eigene Produktportfolio auf Stoffe hin überprüfen, die bis 2018 noch registriert werden müssen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist die Erstellung eines Registrierungsdossiers eine große Herausforderung. Auch wenn der Ablauf der Registrierungsfrist 2018 noch nicht unmittelbar bevorsteht, wird es für betroffene Hersteller und Importeure höchste Zeit, mit den Vorarbeiten der Dossiererstellung zu beginnen.
Vorregistrierung noch bis 31. Mai 2017
Wenn ein Unternehmen einen Stoff noch nicht vorregistriert hat, besteht bis zum 31. Mai 2017 unter bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit, die Vorregistrierung nachzuholen. Dies ist bis zu sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung oder dem erstmaligen Import möglich.
Wurde die Chemikalie bereits vorregistriert, kann im REACH IT-System (ein Online-Portal mit eigenen Zugangsdaten über das Informationen ausgetauscht bzw. an die ECHA übermittelt werden können) nach Mitregistranten des gleichen Stoffes gesucht werden, um eine gemeinsame Einreichung zu organisieren. Da es sich hierbei um zum Teil sehr zeitaufwändige Verhandlungen handelt, gerade auch in Verbindung mit der Kostenplanung, sollte frühzeitig mit der Registrierung begonnen werden.
Gemeinsames Registrierungsdossier
Wenn ein Registrierungsdossier von verschiedenen Unternehmen gemeinsam eingereicht werden muss, besteht eine große Herausforderung darin, neue Daten zu generieren und sich mit den anderen Mitregistranten über die zu verwendenden Daten zu einigen sowie die Kostenteilung zu klären. Eine zentrale Rolle hat dabei der federführende Registrant, der, falls der Stoff 2018 zum ersten Mal registriert wird, möglichst frühzeitig bestimmt werden sollte.
Für die Registrierung bei der ECHA muss ein Stoffdossier im Format der International Uniform ChemicaL Information Database (IUCLID) erstellt werden. Dieses Dossier wird über das REACH IT-System an die Europäische Chemikalienagentur übermittelt. Welche Daten für eine Registrierung nach der REACH-Verordnung erforderlich sind, hängt insbesondere von dem jeweiligen Tonnageband ab. Für die letzte Registrierungsfrist ist zwischen jährlichen Import- beziehungsweise Herstellungsmengen von bis zu zehn Tonnen und von zehn bis zu 100 Tonnen zu unterscheiden.
Unterstützung durch den Helpdesk
Die BAuA bietet im Rahmen ihrer Helpdesk-Aktivitäten vielfältige Informationen an, um die Unternehmen bei der Registrierung 2018 zu unterstützen. Hierfür wurde unter anderem ein neuer praktischer Leitfaden erstellt, der besonders kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt, die noch gar keine Erfahrung mit der REACH-Registrierung von chemischen Stoffen haben. Geplant sind außerdem ab November 2015 Informationsveranstaltungen zu Fragen in Bezug auf die Registrierungsfrist 2018. Dabei will der Helpdesk auch Unternehmen erreichen, die sich bisher wenig oder gar nicht mit ihren chemikalienrechtlichen Pflichten auseinandergesetzt haben.
Weiterführende Informationen und Handlungshilfen gibt es auf der Homepage des Helpdesks unter der Adresse www.reach-clp-biozid-helpdesk.de.
Fragen zur Registrierung können telefonisch unter der Rufnummer 0231 9071-2971 oder per E-Mail reach-clp-biozid@baua.bund.de an den Helpdesk gerichtet werden.
Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | |
Friedrich-Henkel-Weg 1-25 | |
44149 Dortmund | |
Tel.: +49 (0) 231 9071-0 | |
Fax: +49 (0) 231 9071-2454 | |
E-Mail: poststelle@baua.bund.de | |
www.baua.de |
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