Handgeführte Laser sicher konstruieren
Risiken bei der Arbeit mit Lasern verringern
Die Anwendungsbereiche für handgeführte Laser zur Materialbearbeitung (HLG) haben sich in den vergangenen Jahren enorm erweitert. Sie reichen von der Präzisionsarbeit beim Goldschmied bis hin zum Schneiden dicker Stahlbleche im Schiffbau. Damit die rasante technische Entwicklung nicht zu Lasten der Sicherheit geht, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den Bericht "Konstruktive Sicherheitseinrichtungen für handgeführte Laser zur Materialbearbeitung" veröffentlicht.
Handgeführte Laser eignen sich als mobile Geräte für hochpräzise Bearbeitungen großer Werkstücke oder Flächen, die nicht bewegt werden können. Der Laser kann einfach vor Ort gebracht und ohne vorherigen Programmieraufwand präzise von Hand über das Werkstück geführt werden. Anders als bei eingehausten Laser-Handarbeitsplätzen, beispielsweise in der Goldschmiede oder im Dentallabor, kann die Bearbeitungszone vieler handgeführter Lasergeräte aber nur teilweise oder gar nicht abgeschirmt werden. Ansonsten wäre eine dreidimensionale Bearbeitung nicht möglich.
Selbst bei bestimmungsgemäßem Betrieb, insbesondere jedoch in vorhersehbaren Fehlerfällen, können Beschäftigte gefährlicher Laserstrahlung ausgesetzt sein. Dabei steigt das Risiko nicht nur mit zunehmender Ausgangsleistung des Lasers. Auch die eingesetzten Optiken und die Prozessdauer können das Risiko dieser Gefährdung erhöhen.
Um Aussagen über den derzeitigen Status quo konstruktiver Sicherheitseinrichtungen für HLG treffen zu können, wurde eine breit angelegte Recherche durchgeführt. Es zeigte sich, dass Hersteller überwiegend keine detaillierten Angaben zur Lasersicherheit beim Einsatz von HLG und im Besonderen zur Sicherheitssteuerung machen. Aus den Erkenntnissen leitete das Projektteam eine detaillierte allgemeine Klassifikation der Gefährdungen bei handgeführten Lasern ab.
Auf dieser Grundlage ließen sich Lösungsansätze für die konstruktiven Sicherheitseinrichtungen erarbeiten. Sie sollen die Laserstrahlung sicher isolieren oder ausschalten. Dabei zeigt sich, dass es weder den universellen Sensor noch die universelle Sicherheitssteuerung für handgeführte Laser zur Materialbearbeitung gibt. Die Auswahl und Kombination sollte je nach Anwendung und Bauform des Lasers erfolgen. Die Zuverlässigkeit der gewählten Sicherheitseinrichtungen lässt sich beispielsweise mit Hilfe des Programms SISTEMA berechnen, das die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung kostenlos im Internet anbietet. Der BAuA-Bericht stellt eine beispielhafte Berechnung vor.
Konstrukteure und Hersteller von handgeführten Lasern zur Materialbearbeitung können bereits in der Planungsphase die hier erarbeiteten Informationen nutzen, um für eingebaute Sicherheit zu sorgen. Die Ergebnisse flossen in ein Faltblatt ein, das Nutzer solcher Laser über die Sicherheitstechnik informiert.
Der Bericht und das Faltblatt "Eingebaute Sicherheit - Sichere Konstruktion handgeführter Laserwerkzeuge" können im PDF-Format unter der Adresse www.baua.de/publikationen von der BAuA-Homepage heruntergeladen werden.
F 2158 "Konstruktive Sicherheitseinrichtungen für handgeführte Laser zur Materialbearbeitung"; Thomas Püster, Dirk Herzog, Michael Hustedt; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2011; ISBN 978-3-88261-133-5, 191 Seiten.
Direkter Link: www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2158.html
Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | |
Friedrich-Henkel-Weg 1-25 | |
44149 Dortmund | |
Tel.: +49 (0) 231 9071-0 | |
Fax: +49 (0) 231 9071-2454 | |
E-Mail: poststelle@baua.bund.de | |
www.baua.de |
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