BAuA-Gutachten zur Erfassung persönlicher Daten
Datenschutz bei der Feuerwehr
Sind Feuerwehrleute im Einsatz, muss es schnell gehen. Sie löschen Brände, retten Menschenleben und bringen sich selbst dabei in höchste Gefahr. Um die Einsatzkräfte bei ihrer riskanten Arbeit zu unterstützen, wird an "intelligenter" Schutzkleidung geforscht. Darin eingebaute Sensoren erfassen den Gesundheitszustand der Feuerwehrleute und warnen diese in kritischen Situationen. Dabei werden jedoch persönliche Daten erhoben, die unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen. Das wirft Fragen auf, die vor dem Hintergrund des gesetzlichen Datenschutzes in der Praxis beachtet werden müssen.
"Intelligente" Schutzkleidung erfasst durch Sensoren unter anderem Vitalparameter wie die Herz- und Atemfrequenz oder die Haut- und Körperkerntemperatur. Das BAuA-Gutachten beschäftigt sich mit dem rechtlichen Rahmen für das Speichern, die Nutzung und die Analyse dieser Daten. Zwar sind solche personenbezogenen Daten zur gezielten Verbesserung des Gesundheitsschutzes notwendig, jedoch muss mit ihnen vorsichtig umgegangen werden.
Denn eventuell ermöglichen die Daten nicht erlaubte Rückschlüsse und Interpretationen hinsichtlich der Leistungs- und Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten. Um das Risiko eines Missbrauchs zu senken, definiert das Bundesdatenschutzgesetz Gesundheitsdaten als besonders schützenswert. Deshalb müssen auch bei der Nutzung der intelligenten Schutzkleidung spezielle Regelungen zum Datenschutz eingehalten werden, so das Gutachten der BAuA. Es analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und wie sich diese auf die Gestaltung der Schutzkleidung auswirken.
Zulässigkeit von Feuerwehr-Schutzanzügen mit Sensoren und Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Dr. Silke Jandt, Hendrik Skistims, Julia Zirfas; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012; 148 Seiten. Der Bericht steht als PDF unter www.baua.de/publikationen.
Direkter Link: http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2278.html
Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | |
Friedrich-Henkel-Weg 1-25 | |
44149 Dortmund | |
Tel.: +49 (0) 231 9071-0 | |
Fax: +49 (0) 231 9071-2454 | |
E-Mail: poststelle@baua.bund.de | |
www.baua.de |
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