Welt der Fertigung
Sie sind hier: Startseite » Archiv » Jahrgang 2017 » Ausgabe August 2017

Geräuschemissionen gesetzeskonform angeben

BAuA informiert über Grundlagen

Betriebsanleitungen und technische Verkaufsbroschüren von Maschinen müssen Informationen über Geräuschemissionen enthalten. Eine auf europäischer Ebene durchgeführte Aktion der Marktüberwachung zeigte jedoch, dass vier von fünf Geräuschemissionsangaben diese gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten. Mit der Veranstaltung "Geräuschemissionsangabe nach EG-Maschinen- und EG-"Outdoor"-Richtlinie" vermittelt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Grundlagen, um praxisnah und kostengünstig gesetzeskonforme Informationen zur Geräuschangabe zu erarbeiten. Die Veranstaltung findet am 6. September 2017 in der DASA-Arbeitswelt-Ausstellung in Dortmund statt.


Maschinenlärm nervt nicht nur, sondern gefährdet auch die Gesundheit. Deshalb fordern europäische Richtlinien, dass Maschinen gebaut werden, die möglichst wenig Schall erzeugen. Betriebsanleitungen und technische Verkaufsbroschüren müssen Angaben über die Geräuschemission enthalten, damit Maschineneinkäufer möglichst leise Maschinen beschaffen können. Zudem erhalten Unternehmer die Möglichkeit, die Lärmbelastung von Beschäftigten bei der Arbeit durch den Kauf leiser Maschinen zu verringern.

Bezüglich der Angabe von Geräuschemissionen haben Hersteller neben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auch die "Outdoor"-Richtlinie 2000/14/EG zu beachten, die für Maschinen gilt, welche im Freien eingesetzt werden. Zu den Besonderheiten der "Outdoor"-Richtlinie gehören eine andere Form der Geräuschemissionsangabe, die weitgehende Festlegung der Messverfahren in der Richtlinie und die Forderung nach Einhaltung von Grenzwerten.

Viele Hersteller scheitern insbesondere an den komplexen, in Normen festgelegten Messverfahren, mit denen die Geräuschemissionskenngrößen "Emissions-Schalldruckpegel" und "Schallleistungspegel" ermittelt werden. Zudem wird der benötigte Aufwand oft als zu hoch angesehen. Deshalb soll die Veranstaltung auf einfache und verständliche Weise Grundlagen vermitteln, um auf praxisnahe und kostengünstige Weise gesetzeskonforme Informationen zur Geräuschemission von Maschinen zu erarbeiten.

Die Veranstaltung richtet sich an Ingenieure und Techniker, die sich bei Maschinenherstellern mit der Ermittlung von Geräuschemissionswerten von Maschinen beschäftigen. Zudem sind Beschäftigte angesprochen, die Verantwortung für die Konformitätserklärung und das Marketing von Maschinen tragen.

Das gesamte Programm der Veranstaltung gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/termine. Für die Teilnahme wird eine Gebühr von 125 Euro erhoben. Darin sind Tagungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung und Catering enthalten. Eine Anmeldung ist bis zum 1. August 2017 erforderlich. Die Anmeldung ist per E-Mail an physical.agents@baua.bund.de oder im Internetangebot der BAuA möglich.

 

Mehr Informationen zur BAuA:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231 9071-0
Fax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
www.baua.de
 

War dieser Artikel für Sie hilfreich?

Bitte bewerten Sie diese Seite durch Klick auf die Symbole.

Zugriffe heute: 1 - gesamt: 1459.