Arbeitsschutz im Kühlschmierstoffumfeld
Sicherheit mit dem T-O-P-Modell
Ein wirksamer Arbeitsschutz beschränkt sich nicht auf die Erfüllung gesetzlicher Forderungen. Anwender von Kühlschmierstoffen sind gut beraten, sich vor ihren Entscheidungen mit dem Schmierstoffhersteller zusammenzusetzen und mit der Wahl umwelt- und anwenderfreundlicher Schmierstoffe eine optimale Lösung bereits in der Anfangsphase zu finden.
Was viele Unternehmer nicht ausreichend bedenken: Bereits in der Planung der Maschinenanschaffung oder des zu verwendenden Schmierstoffs liegt ein großes Fehlerpotential. Eine falsche Entscheidung kann unter Umständen zum Totalausfall des Arbeitsverfahrens führen, weil korrektive Maßnahmen gar nicht oder nur mit hohem finanziellen Aufwand ergriffen werden können.
Einen wirkungsvollen Schutz ihrer Mitarbeiter erzielen Unternehmer, wenn sie ihren Fertigungsprozess in drei Schritten nach dem bekannten T-O-P-Modell optimieren:
- technische Maßnahmen
- vor organisatorischen Maßnahmen
- vor personenbezogenen Maßnahmen
Die richtigen Kühlschmierstoffe auswählen
Dass Gefahren von Kühlschmierstoffen ausgehen, ist bekannt. Die erste Maßnahme sollte die Verwendung von amin- und borsäurefreien, wassermischbaren Kühlschmierstoffen sein. Damit sind zwei Gefahrstoffe aus der gesamten Menge von Gefährdungen entfernt und das oberste Ziel, die Vermeidung der Gefahrenquelle, ist für diese Stoffe erreicht.
Grundsätzlich muss der Anwender sicherstellen, dass entsprechende Schadstoffemissionen vermieden werden, auch wenn amin- und borsäurefreie Kühlschmierstoffe einsetzt werden.
Mensch und Gefahren effektiv trennen
Wo technische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen oder gar nicht realisierbar sind, muss der Anwender im nächsten Schritt der Ziel-und Maßnahmenhierarchie organisatorische Maßnahmen ergreifen. Dies bedeutet die zeitlich-räumliche Trennung von Mensch und Gefährdung.
Diese Schutzmaßnahmen folgen aus der Notwendigkeit, die noch bestehenden Gefährdungen zu minimieren. Hilfreich ist hier z. B. das „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ EMKG 2.2 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Es gilt für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die mit Gefahrensymbolen für Gesundheitsgefährdungen gekennzeichnet sind.
Hier wird dem Anwender ein Hilfsmittel zur Bewertung beigestellt, mit dem er seine organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen bestimmen kann. Zu jeder Maßnahmenstufe werden entsprechende Anforderungen zur Substitution, Technik, Organisation und personenbezogenen Maßnahmen aufgezeigt.
Restgefahren minimieren
Zuletzt werden in der Ziel- und Maßnahmenhierarchie die personenbezogenen Maßnahmen ergriffen. Sie dienen dazu, personenbezogene Vorgehensweisen und die verbliebenen Gefährdungen auf ein Minimum zu reduzieren. Besonders die Vermeidung des Hautkontakts ist hier von Bedeutung. Denn Kühlschmierstoff-Anhaftungen an der Maschine und am Werkstück dürfen aufgrund der oben genannten Gefahren nicht auf den Maschinenbediener/Arbeiter übertragen werden!
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