BdSt: Verschwendung von Steuergeld bestrafen
BdSt fordert die Umsetzung der Vorschläge
Der Bund der Steuerzahler hat die Kernforderungen eines Gutachtens veröffentlicht, das bei Prof. Dr. Dr. Bernd Schünemann, Ordinarius für Straf- und Strafprozessrecht, in Auftrag gegeben wurde. In dem Gutachten werden Maßnahmen beschrieben, die eine wirkungsvolle Ahndung von Haushaltsuntreue und Steuergeldverschwendung ermöglichen. „Die Veruntreuung von Haushaltsgeldern und die Verschwendung öffentlicher Mittel müssen konsequent verfolgt und bestraft werden. Den bestehenden Gesetzen fehlen dafür der strafrechtliche Biss und den Haushaltskontrollorganen die notwendigen Sanktionsmöglichkeiten. Das muss sich ändern!“, fordert Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.
Der Bund der Steuerzahler ruft die Bundesregierung und das Parlament auf, folgende Forderungen des Gutachtens zügig umzusetzen:
Haushaltsuntreue wirkungsvoll bestrafen
Zusätzlich zum „klassischen“ Untreueparagrafen (§ 266 StGB) soll ein neuer Straftatbestand Haushaltsuntreue (§ 349 StGB) im Strafgesetzbuch verankert werden, der auf die Verfolgung und Bestrafung von Steuergeldverschwendung durch Staatsdiener und Amtsträger abzielt.
Unterlassene Ausschreibungen als Ordnungswidrigkeit ahnden
Bei der Umgehung einer Ausschreibungspflicht handelt es sich um eine Missachtung des Haushaltsrechts und dieses sollte als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler die Einführung eines neuen Ordnungswidrigkeitstatbestandes als
§ 59 im Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Haushaltskontrolle stärken
Um die Haushaltskontrolle zu optimieren, muss die Arbeit der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter gestärkt werden. Ihnen müssen gleichwertige Prüfungsrechte und -pflichten wie der Finanzverwaltung eingeräumt werden. Dazu gehört auch eine Mitteilungs- und Anzeigepflicht der Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter, wenn sie Anhaltspunkte für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit wegen Verletzung der haushaltsrechtlichen Vorschriften haben.
Verschwendungshinweise müssen von der Staatsanwaltschaft konsequent überprüft werden
Zeigen die Prüfungsbehörden Anhaltspunkte für eine Verschwendung von Steuergeld an, müssen die Staatsanwaltschaften aktiv werden. Durch die erweiterten Rechtsvorschriften können sie so schließlich Steuergeldverschwendung effektiv bekämpfen.
Mit dieser Verschärfung des Strafrechts können künftig Amtsträger bei grober Steuergeldverschwendung zur Verantwortung gezogen werden. „Damit werden die Rechte der Steuerzahler gestärkt und verteidigt“, so Däke. Zudem forderte Däke das Bundeskanzleramt, das Justizministerium und das Bundesfinanzministerium auf, gemeinsam an der Umsetzung der Vorschläge zu arbeiten. „Diese übergeordnete Arbeitsgruppe ist notwendig, damit der ständige Verweis auf die Zuständigkeit des jeweils anderen im Kampf gegen die Verschwendung öffentlicher Mittel endlich ein Ende hat“, sagt Däke abschließend.
Das Gutachten „Unverzichtbare Gesetzgebungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und der Verschwendung öffentlicher Mittel“ von Prof. Dr. Dr. Bernd Schünemann, Ordinarius für Straf- und Strafprozessrecht, sowie weitere Materialien finden Sie hier.
Mehr Informationen zum Bund der Steuerzahler:
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. | |
Französische Str. 9-12 | |
10117 Berlin | |
Telefon: 030 / 25 93 96 0 | |
Telefax: 030 / 25 93 96 25 | |
E-Mail: info@steuerzahler.de | |
www.steuerzahler.de |
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