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Gefährliche Produkte 2016 veröffentlicht

BAuA informiert über Produktsicherheit

Deutschland löst China bei den Produktwarnungen ab. Das berichtet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Informationsdienst ›Gefährliche Produkte 2016‹. Rund 25 Prozent der erfassten mangelhaften Produkte kamen aus Deutschland, womit China erstmals seine Spitzenreiterposition abgibt.


Zwei Drittel der per RAPEX gemeldeten Produkte verstießen allgemein gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Davon entfallen die meisten auf die Produktkategorien "Fahrzeuge und Aufbauten" oder Fahrzeugteile beziehungsweise -zubehör. Wie bereits im vergangenen Jahr stehen Verstöße gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) an zweiter Stelle der Mängelstatistik.

Die größte Produktgruppe bildeten mit 31 Prozent Bedarfsgegenstände für Heim und Freizeit. In den meisten Fällen bestand eine mechanische Gefährdung, zum Beispiel durch einen Bruch aufgrund von Festigkeitsmängeln, oder eine stoffliche Gefährdung, zum Beispiel mit der Folge einer allergischen Reaktion. Gemeldet wurden hier überwiegend Bekleidung und Ohrstecker, bei denen Grenzwerte für Farbstoffe oder Chrom VI überschritten wurden. Als mögliche Folgen der gefundenen Mängel stehen Atemnot und Ersticken (30 Prozent) an erster Stelle. Danach folgen Wegschleudern von Teilen mit rund 23 Prozent sowie Ausrutschen, Stolpern beziehungsweise Stürzen mit etwa 13 Prozent.

2015 hat die BAuA insgesamt 152 Rückrufe bekannt gemacht. Darunter befanden sich sehr häufig Sportgeräte und Fortbewegungsmittel (25), Verteiler und Stromwandler (17) sowie Bedarfsgegenstände für Kinder (14).

Die Auswertung von Unfallberichten zu tödlichen Arbeitsunfällen mit technischen Produkten vervollständigt den Bericht. Für das Jahr 2015 wurden der BAuA bis zur Drucklegung des Berichtes 146 tödliche Arbeitsunfälle gemeldet; 117 davon standen im Zusammenhang mit technischen Produkten. In 68 Prozent der Fälle ist menschliches Fehlverhalten als Unfallursache anzunehmen. Der Bericht schließt mit Hinweisen auf die Meldeverfahren in der Europäischen Union und den amtlichen Bekanntmachungen in 2015.

"Gefährliche Produkte 2016. Informationen zur Produktsicherheit"; Isabell Bentz, Annegret Bilinski, Tobias Bleyer, Jochen Blume, Marie Pendzich; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016; 978-3-88261-171-7; 77 Seiten.

Den Bericht (PDF-Format) sowie weitere Informationen zur Produktsicherheit gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.produktsicherheitsportal.de. Hier sind auch die im Bericht veröffentlichten Statistiken verfügbar.

Direkter Link: www.baua.de/dok/7699150

 

Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231 9071-0
Fax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
www.baua.de
 

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