Konsultation im Rahmen von Reach
Bundesstelle für Chemikalien wird aktiv
Die Bundesstelle für Chemikalien startet erstmalig systematische Konsultationen zu potenziell besonders besorgniserregenden Stoffen. Dieser neue Prozess bietet allen interessierten Kreisen, insbesondere der betroffenen Industrie, die Möglichkeit sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu beteiligen und stoffspezifische Informationen einzubringen. Darüber hinaus soll die Transparenz bei der Auswahl der Stoffe erhöht werden.
Die Konsultationen sind eingebettet in ein Verfahren im Rahmen der seit 2007 geltenden europäischen Chemikalienverordnung REACH. Hierbei sollen solche Stoffe identifiziert werden, die zukünftig durch weniger risikobehaftete Stoffe oder Technologien ersetzt werden sollen.
Die Konsultation erfolgt online über die Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/REACH/SVHC-Roadmap/DE_RMOA-Liste/DE_Stoffliste.html).
Nach Ablauf einer zweimonatigen Konsultationsfrist werden die Informationen ausgewertet. Die beteiligten Bundesbehörden, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Risikobewertung und Bundesumweltamt (UBA), berücksichtigen diese Daten im Rahmen eines ergebnisoffenen Verfahrens (Risiko-Management-Optionen-Analyse). Dabei wird für jeden Stoff individuell geklärt, ob tatsächlich ein Regulierungsbedarf besteht und was die geeignetste Maßnahme zum Management der mit dem Stoff verbundenen Risiken ist.
Neben der Identifizierung als besonders besorgniserregender Stoff kommen deshalb auch alternative regulatorische Maßnahmen, wie etwa die Beschränkung oder die Einstufung und Kennzeichnung, als Schlussfolgerung in Betracht. Auch die Feststellung, dass keine Maßnahmen erforderlich sind, kann Ergebnis des Analyseprozesses sein.
Das neue Verfahren ist Teil einer Initiative der Europäischen Kommission zur Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC; substances of very high concern). Der mehrstufige, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeitete Fahrplan hierzu sieht vor, bis zum Jahr 2020 alle relevanten Stoffe zu identifizieren, für die Regelungsbedarf besteht.
Informationen zu den einzelnen Stoffen sowie Angaben, welcher Mitgliedstaat welche Stoffe bewertet, befinden sich auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (http://echa.europa.eu/de/addressing-chemicals-of-concern/substances-of-potential-concern/svhc-roadmap-implementation-plan/pact).
EU-Chemikalienverordnung Reach
Reach steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die EU-Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit und erhöht den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können. Auf dieser Basis wird entschieden, welche Stoffe zukünftig weiter verwendet werden können und für welche eine Beschränkung oder sogar die Substitution angestrebt werden.
Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | |
Friedrich-Henkel-Weg 1-25 | |
44149 Dortmund | |
Tel.: +49 (0) 231 9071-0 | |
Fax: +49 (0) 231 9071-2454 | |
E-Mail: poststelle@baua.bund.de | |
www.baua.de |
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