Deutliche Kritik am EEG-Beihilfeverfahren
Standort Deutschland bedroht
Die Eröffnung des beihilferechtlichen Prüfverfahrens zum Erneuerbare Energien-Gesetz und der darin enthaltenen Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen durch die Europäische Kommission kritisiert Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Düsseldorfer Wirtschaftsvereinigung Stahl, deutlich.
"Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der Härtefallregelung nicht um eine staatliche Beihilfe. Wir gehen davon aus, dass sich dies im Laufe des Verfahrens erweisen wird“, so der Verbandspräsident. Um Rechtssicherheit zu schaffen, müsse dieses unnötige Verfahren so schnell wie möglich mit einer Bestätigung der Härtefallregelung beendet werden. „Die Stahlindustrie ist im internationalen Wettbewerb auf die bestehenden Entlastungsregelungen dringend angewiesen. Bei einem Wegfall drohen Arbeitsplatzverluste“, befürchtet Kerkhoff.
„Die Stahlindustrie in Deutschland wird 2014 EEG-Umlagenzahlungen in Höhe von rund 300 Millionen Euro leisten, ohne Härtefallregelungen wären es eine Milliarde Euro. Das ist annähernd der Betrag, den die Stahlindustrie jährlich investiert. Dies zeigt die Bedeutung, die das Verfahren für den Stahl in Deutschland hat“, kommentiert der Stahlpräsident.
In der Europäischen Union gibt es bisher keine nennenswerte Harmonisierung der nationalen Energiepolitik. Dies gilt in besonderem Maße für den Ausbau von erneuerbaren Energien. Der deutsche Gesetzgeber hat daher energieintensive Unternehmen teilweise von der EEG-Umlage befreit, um den Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten der EU und in Drittländern ohne derartige Belastungen auszugleichen. Die Stahlerzeuger in Deutschland können ihre Wettbewerbsposition ohne diesen Ausgleich nicht erhalten.
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