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Regeln zur künstlichen optischen Strahlung

BAuA informiert über Schutzmaßnahmen

Künstliche optische Strahlung findet an vielen Arbeitsplätzen Anwendung beispielsweise bei der Materialbearbeitung unter Einsatz von Lasern oder bei der Härtung von Lacken mit UV-Strahlung. Bei ihrem Einsatz sind vor allem Augen und Haut der Beschäftigten gefährdet. Um über Sicherheit bei solchen Arbeiten und die richtigen Schutzmaßnahmen zu informieren, lädt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 23. September zur Veranstaltung "Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung" nach Dortmund ein.


Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS). Sie konkretisieren die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung" (OStrV) und sind deshalb eine wichtige Unterstützung für Gefährdungsbeurteilungen im Zusammenhang mit solchen Anwendungen.

Die Veranstaltung gibt einen allgemeinen Überblick über die Verordnung und die konkretisierenden Technischen Regeln. In Fachvorträgen erfahren die Teilnehmer mehr über die Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung, über Methoden zur Messung und Berechnung sowie über Schutzmaßnahmen. Am Nachmittag befasst sich das Programm mit dem Schwerpunkt Laserstrahlung, den besonderen Anforderungen und Erfahrungen aus der Praxis.

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Fachkundige für Gefährdungsbeurteilungen im Bereich künstlicher optischer Strahlung und Aufsichtsbeamte.

Die Veranstaltung "Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung" findet am 23. September in der BAuA in Dortmund statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 125 Euro. Anmeldungen nimmt Carla Kniewel bis zum 25. August entgegen, Tel.: 0231 9071-2461, Fax: 0231 9071-2023, E-Mail: physical.agents@baua.bund.de. Das gesamte Programm und die Möglichkeit einer Online-Anmeldung gibt es unter www.baua.de/termine.

Direkter Link: www.baua.de/de/Aktuelles-und-Termine/Veranstaltungen/2014/09.23-Optische-Strahlung.html

 

Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231 9071-0
Fax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
www.baua.de
 

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