Eigener Strom ist nicht kostenlos
Finanzamt kassiert mit
Immer mehr Betreiber von Photovoltaikanlagen optimieren ihre Stromkosten und verbrauchen den erzeugten Strom selbst. Für den Eigenverbrauch fallen zwar keine Stromsteuer, Netzentgelte sowie Abgaben und Umlagen an, jedoch ist dieser Strom stets einkommens- und umsatzsteuerpflichtig.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat dazu die Unterlagen ›Hilfe zu Photovoltaikanlagen‹ in der Rubrik ›Steuerinfos‹ veröffentlicht. Tipp der WdF-Redaktion: Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine derartige Anlage zu installieren, sollte einen Fachmann heranziehen, ob sich diese Investitionen überhaupt lohnen, schließlich fallen auch noch Wartungskosten für derartige Anlagen an, die das Einkommen weiter schmälern. Zudem muss stets damit gerechnet werden, dass die Anlage nach der Garantiezeit, doch weit vor dem Einfahren der Gestehungskosten, wegen eines technischen Defekts ausfällt, was hohe Reparaturkosten nach sich zieht, die wiederum der Wirtschaftlichkeit derartiger Anlagen abträglich sind.
Mehr Informationen zum Finanzamt Bayern:
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