Tipps für die betriebliche Ergonomieberatung
Gestaltung der Bildschirmarbeit
Stundenlanges Sitzen vor einem Computerbildschirm: Für viele Beschäftigte in Deutschland sieht so der normale Arbeitsalltag aus. Dass diese Art der Arbeit auf die Dauer nicht gesund ist, ist bekannt. Dennoch gibt es Nachholbedarf bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit. Hilfestellung bietet hier die neue Broschüre ›Über die Schulter geschaut - Kollegiale Hilfe durch betriebliche Ergonomieberater‹.
Die Broschüre entstand in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium NRW. Dort gibt es in jeder Dienststelle einen betrieblichen Ergonomiebeauftragten, verbindlich geregelt durch einen Ministererlass. Die Broschüre stellt das erfolgreiche Konzept zur Gestaltung ergonomischer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze vor. Aufgrund seiner Praxisnähe und Wirksamkeit wird es zur Anwendung in allen Bereichen mit Büroarbeit empfohlen.
Als Experte für den Büroarbeitsplatz ist der Ergonomieberater Bindeglied zwischen Kollegen, Vorgesetzten, Arbeitsmedizinern, Sicherheitsfachkräften und Personalrat. Ein Vorteil ist, dass der Ergonomieberater als Betriebsangehöriger die Organisationseinheit sowie Arbeitsabläufe, Arbeitsaufgaben und eingesetzte Arbeitsmittel sehr gut kennt und Ansprechpartner für die Beschäftigten direkt vor Ort ist.
Die BAuA-Broschüre ›Über die Schulter geschaut‹ gibt Tipps, wie die betriebliche Ergonomieberatung aussehen kann und informiert über die vielfältigen Aufgaben der Ergonomiebeauftragten in einem Unternehmen. Eine Schritt für Schritt-Anleitung hilft dabei, die betrieblich Ergonomieberatung in die Praxis umzusetzen.
Die in kleinen Mengen kostenlose Broschüre ›Über die Schulter geschaut - Kollegiale Hilfe durch betriebliche Ergonomieberater‹ kann über das Informationszentrum der BAuA telefonisch, 0231 9071-2071, per Fax, 0231 9071-2070 oder E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de, bezogen werden.
Eine Version im PDF-Format gibt es zum Herunterladen unter der Adresse www.baua.de/publikationen.
Direkter Link: www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A83.html
Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | |
Friedrich-Henkel-Weg 1-25 | |
44149 Dortmund | |
Tel.: +49 (0) 231 9071-0 | |
Fax: +49 (0) 231 9071-2454 | |
E-Mail: poststelle@baua.bund.de | |
www.baua.de |
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