Tipps, um das Gehör zu schützen
Gehörschäden vorbeugen
Unangenehmes Klingeln, Piepen und Dröhnen im Ohr kennt jeder. Das kann viele Ursachen haben, oft hängen diese unangenehmen Effekte mit unserem Freizeitverhalten zusammen. Häufige Discobesuche und laute Musik aus Radio, Fernsehen und Mp3-Player können im Alltag die Ohren belasten. Zahlreiche Jugendliche und junge Erwachsene haben bereits einen Hörschaden. Doch man kann sein Gehör schützen, ohne komplett auf den Freizeitspaß verzichten zu müssen. Das zeigt die neue Broschüre "Die tägliche Dröhnung - Gehörschäden durch Musik", die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat.
In vier Kapiteln erklärt die Broschüre Grundbegriffe der Akustik, die Anatomie des Ohres und was genau beim Hören im Körper passiert. Auch die Folgen zu hoher Schallbelastung sind Thema der Broschüre. Im Ohr befinden sich viele kleine Haarzellen, sogenannte Zilien, die Geräusche aufnehmen und, in Signale umgewandelt, ans Gehirn übertragen. Sind diese Zilien einmal zerstört, kann man sie nicht mehr wiederherstellen - ein dauerhafter Hörschaden entsteht.
Um einem solchen Schaden vorzubeugen, hält die BAuA-Broschüre Lösungsvorschläge parat. 10 Dezibel Lautstärkeunterschied bewirken, dass wir Geräusche doppelt oder halb so laut wahrnehmen. Deshalb: die Lautstärke von Radio, Fernseher und Mp3-Player etwas herunterdrehen. Bei Konzerten und in der Disco sind Ohrstöpsel ein Muss. Außerdem sollte man sich nicht in direkter Nähe der Boxen aufhalten. Nach einer Belastung brauchen die Ohren dann die doppelte Zeit Ruhe, um sich zu regenerieren. Die Broschüre bietet darüber hinaus eine Übersicht der wöchentlichen Belastungsgrenzen, die es einzuhalten gilt, um gesund zu bleiben.
Die tägliche Dröhnung - Gehörschäden durch Musik; 1. Auflage, Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; ISBN 978-3-88261-693-4; 32 Seiten. Eine Version im PDF-Format zum Herunterladen steht unter www.baua.de/publikationen.
Direkter Link: www.baua.de/dok/5193372
Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | |
Friedrich-Henkel-Weg 1-25 | |
44149 Dortmund | |
Tel.: +49 (0) 231 9071-0 | |
Fax: +49 (0) 231 9071-2454 | |
E-Mail: poststelle@baua.bund.de | |
www.baua.de |
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