Neue PSA-Verordnung sorgt für Diskussion
Europäische Kommission bei Kübler
Die Mitglieder der Europäischen Kommission für den Bereich Bekleidung nutzen ihr Besuchsprogramms bei Bekleidungsherstellern im Südwesten Deutschlands für einen intensiven Informationsaustausch mit Geschäftsleitung und PSA-Experten des Workwearherstellers Kübler in Plüderhausen. Auf der Agenda des Treffens stand die neue Verordnung EU 2016/425.
Die im März 2016 veröffentlichte und im April 2016 in Kraft getretene EU-Verordnung löst die Richtlinie 89/686/EWG ab. Sie soll ab 21. April 2018 verbindlich angewendet werden. Als Ablaufdatum der Zertifikate für PSA der Kategorie II und III nach Richtlinie 89/686 wurde der 21. April 2023 festgeschrieben.
An der PSA selbst ändert sich kaum etwas. Lediglich einige Produkte, wie zum Beispiel Rettungswesten oder Schnittschutzbekleidung, fallen künftig in die Kategorie III und unterliegen damit einer Qualitätskontrolle durch eine notifizierte Stelle. Die Gültigkeit von EG-Baumusterprüfbescheinigungen ist seit 2010 auf maximal fünf Jahre begrenzt. Das sieht auch die neue Verordnung vor. Danach muss der Hersteller das Produkt der Zertifizierungsstelle erneut zur Prüfung vorlegen.
Erweitert werden die Verantwortlichkeiten der Marktteilnehmer. Hersteller müssen jedem PSA-Produkt eine Konformitätserklärung beifügen bzw. im Internet bereitstellen, die bestätigt, dass das Produkt die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Bislang waren die Konformitätserklärungen auf Anfrage des Kunden vorzulegen. Künftig sind nicht mehr nur die Hersteller, sondern auch Importeure, Händler und E-Commerce-Anbieter verpflichtet zu prüfen, ob die Produkte der Zertifizierung entsprechen.
Thomas Lange als stellvertretender Hauptgeschäftsführer des German Fashion Modeverbands und die Referenten von Kübler würdigten die durch die neue Verordnung verbesserte Transparenz und Rückverfolgbarkeit von PSA-Produkten. Sie verdeutlichten den Mitgliedern der EU-Kommission aber auch die derzeitige Verunsicherung im Markt.
Täglich wenden sich Händler an Kübler mit Fragen, u. a. wie sie die Richtigkeit der angegebenen Daten überprüfen und die Sicht- und Vollständigkeitskontrolle am besten in den Wareneingangsprozess einbinden können, wie die Dokumentation erfolgen soll und welche Qualifikationen die verantwortlichen Mitarbeiter benötigen. Unklar ist auch, wer die Händler überwacht und die Verantwortung übernimmt, wenn der Handel seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
Hersteller, Handel und Anwender seien dringend auf Hilfestellung von amtlicher Seite angewiesen, so die Referenten. Handlungsbedarf bei der EU-Kommission sehen die Referenten im Hinblick auf den weiteren Geltungsbereich der noch gültigen Zertifikate ab dem 21.04.2019. Schätzungen zufolge sind in Deutschland derzeit rund 700 000 PSA-Zertifikate nach der EWG-Richtlinie ausgestellt. Demgegenüber gibt es bundesweit nur 17 Zertifizierungseinrichtungen, von denen gegenwärtig lediglich drei über eine Zulassung für die Prüfung und Zertifizierung gemäß der neuen Verordnung verfügen.
Aus dieser Situation leiten die Referenten ab, dass bis April 2019 bei weitem nicht die erforderlichen Kapazitäten für eine fristgerechte Zertifizierung gemäß EU-Verordnung bereitstünden. Offene Fragen auch bei Händlern verursacht der Stichtag für den Ablauf aller Bescheinigungen nach PSA-Richtlinie: Trägt der Händler die Kosten für „alte“ Ware oder kann er die Ware an den Hersteller zurückgeben?
Stellvertretend für alle Hersteller von PSA appellierte Kübler an die EU-Kommission, die Übergangsfristen weit auszulegen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Engpässe bei den Zertifizierungsstellen vorzubeugen.
Mehr Informationen zu Paul H. Kübler Bekleidungsw:
Paul H. Kübler Bekleidungswerk GmbH & Co. KG | |
Jakob-Schüle-Straße 11-25 | |
73655 Plüderhausen | |
Tel.: 07181/8003-0 | |
Fax: 07181/8003-31 | |
E-Mail: info@kuebler.eu | |
www.kuebler.eu |
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