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Falsche Inkasso-Schreiben gehen um

Inkassoverband bietet auf Portal Hilfe an

Über solche Post freut sich niemand: Falsche Inkasso-Schreiben, auf denen Geld für Dinge verlangt wird, die man nie bestellt hat. Was tun, wenn so etwas im Briefkasten landet? Wie unterscheidet man eine Fälschung von einem echten Mahnschreiben, auf das man unbedingt reagieren muss? Und was dürfen echte Inkassodienstleister eigentlich? Um Ratsuchenden zu helfen, hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) jetzt seine Website erweitert. Ein neues Verbraucherportal auf www.inkasso.de hilft, erhaltene Inkasso-Schreiben qualifiziert zu beurteilen.

„Der erste Schritt ist immer die Echtheitsprüfung,“ erläutert BDIU-Sprecher Marco Weber. „Immer wieder versenden Kriminelle fingierte Schreiben.“ Unter „Mahnung checken“ zeigt der Inkassoverband, wie echte Inkassoschreiben zu erkennen und Fälschungen zu entlarven sind. Ein tagesaktueller Störungsmelder warnt vor bekannten Betrugsmaschen. Wer trotz der Tipps Zweifel hat, kann sich an das Team der BDIU-Beschwerdestelle um Ombudsfrau Brigitte Zypries wenden. Deren Arbeit wird durch die ehemalige Bundeswirtschafts- und Justizministerin beaufsichtigt. Bei komplexen Beschwerden und Sachverhalten vermittelt die Ombudsfrau selbst.

Darüber hinaus bietet das Verbraucherportal auch Informationen zu echten Inkassoverfahren und beantwortet die häufigsten Fragen. Ein Beispiel-Inkassoschreiben zeigt auf, wie Zahlungsaufforderungen der Rechtsdienstleister in der Regel strukturiert sind und welche Angaben ein korrektes Erstanschreiben enthalten muss. Häufige rechtliche Fragen, etwa zur Höhe der Inkassokosten, zur Übermittlung von personenbezogenen Daten an eine Auskunftei wie etwa der Schufa oder zur Bedeutung eines gerichtlichen Mahnverfahrens beziehungsweise zu Zwangsvollstreckungen oder Kontopfändungen werden in leicht verständlicher Sprache erklärt.

Hier hilft auch ein Inkassoglossar, das über die wichtigsten juristischen Begriffe informiert, die im Zusammenhang mit dem Einzug von Forderungen verwendet werden. Auch der Code of Conduct des BDIU ist hier zu finden. Dabei handelt es sich um einen Verhaltenskodex, den Inkassounternehmen bei ihrer Tätigkeit gegenüber säumigen Verbrauchern einhalten. Er ist ab dem 1. Oktober 2021 für alle Mitglieder des Branchenverbands verpflichtend. Er enthält beispielsweise konkrete Regelungen zum Kommunikationsverhalten der Inkassodienstleister am Telefon, im Rahmen des Außendienstes oder im allgemeinen Umgang mit Verbrauchern und Schuldnern.

Sollte es sich bei dem Absender um ein echtes Inkassounternehmen handeln, das Anlass zu Beanstandungen gibt, gelangt der Hilfesuchende zur verbandlichen Beschwerdestelle der Inkassowirtschaft. Ein Formular führt durch die einzelnen Schritte, innerhalb von wenigen Minuten lässt sich eine Beschwerde so an den Verband übermitteln. „Das Formular hilft, diese Angaben strukturiert und übersichtlich zu machen, sodass eine qualifizierte und zügige Beschwerdebearbeitung möglich ist.“

Aktuell erreichen den Inkassoverband verstärkt Beschwerden wegen gefälschter Inkassoschreiben. In letzter Zeit sind folgende Absender besonders auffällig:

  • Ozcan MA Forderungs AG
  • Franz HS Forderungs AG
  • Rigo Forderungs AG
  • Rigova Forderungs AG
  • Fordinal Forderungs AG

Der wichtigste Rat beim Empfang eindeutig betrügerischer Post lautet: „Zahlen Sie nicht! Antworten Sie auch nicht direkt auf Absender mit offensichtlich betrügerischem Hintergrund – sondern melden Sie solche Vorgänge bei der Polizei, damit die Behörden die Täter ermitteln können.“

„Mahnung checken“ auf inkasso.de: https://www.inkasso.de/verbraucher/mahnung-checken

Das neue BDIU-Verbraucherportal: https://www.inkasso.de/verbraucher/was-ist-inkasso

Mehr Informationen zum BDIU:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: +49 30 206 07 36-0
Fax: +49 30 206 07 36-33
E-Mail: bdiu@inkasso.de
www.inkasso.de

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