Mittelstand befürchtet Klagewelle
EU-Sammelklagen machen Sorge
Die Einführung von Sammelklagen in der EU würde mittelständische Unternehmen zur Zielscheibe eines Klagesystems nach US-amerikanischem Vorbild machen. Für einen Irrweg hält der VDMA daher den aktuellen Vorstoß der Europäischen Kommission, Sammelklagen durch Organisationen und Interessensgruppen auch ohne Zustimmung der betroffenen Verbraucher zu ermöglichen.
„Der Entwurf der Kommission lädt förmlich dazu ein, Unternehmen schon beim geringsten Verdacht mit einer Flut von Klagen zu überziehen“, warnt Christian Steinberger, Leiter der Rechtsabteilung des VDMA.
Kritisch sieht der VDMA den Vorschlag der Kommission, Kläger von Teilen der Prozesskosten wie etwa Gerichtsgebühren zu befreien. „Das finanzielle Risiko einer Sammelklage verlagert sich damit vor allem auf das beklagte Unternehmen. Damit wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet“, sagt Steinberger. Das bewährte Prinzip der deutschen Prozessordnung, nach dem der Verlierer des Verfahrens auch die Kosten trägt, droht durch die EUSammelklage ausgehebelt zu werden. „Leidtragende wären vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die sich aufgrund begrenzter Ressourcen und der Sorge vor Reputationsverlust keine langwierigen Verfahren leisten können und sich gegebenenfalls zu teuren Vergleichen gezwungen sehen. Das Beispiel der Sammelklagen in den USA zeigt dies deutlich“, warnt Steinberger.
Den Entwurf der Richtlinie zu EU-weiten Sammelklagen, den die Kommission im Rahmen des Gesetzespakets „New Deal for Consumers“ in Brüssel vorgestellt hat, geht damit noch weit über den aktuellen Entwurf einer Musterfeststellungsklage in Deutschland hinaus. Der VDMA verweist jedoch darauf, dass der Verbraucherschutz im Zivilrecht in Deutschland und der EU schon jetzt gut ausgebaut ist. Neue Klagemöglichkeiten würden daher kaum zu mehr Verbraucherschutz beitragen, dafür aber unverhältnismäßige Risiken für Unternehmen schaffen.
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