Welt der Fertigung
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Filterturm zur Erprobung

Praktischer Einsatz soll Kunden überzeugen

Die Novus air GmbH hilft produzierende Unternehmen bei der Einhaltung des neuen Staubgrenzwertes. Im Rahmen einer Initiative bietet das Unternehmen Interessenten einen vierwöchigen Testeinsatz des Novus Airtower zur Schweißrauchabsaugung an.


Wesentlicher Bestandteil der Erprobungsphase ist eine externe Vorher-Nachher-Messung zur Ermittlung der Feinstaubbelastung in der Produktionshalle, die separat angeboten und ausdrücklich empfohlen wird.

Experten von NOVUS air ermitteln während einer Vor-Ort-Begehung den erforderlichen Luftvolumenstrom, wonach die entsprechende Systemvariante und Geräteanzahl des NOVUS Airtower ausgelegt wird. Das Leihgerät wird dem Interessenten zu günstigen Konditionen für vier Wochen zur Verfügung gestellt. Bei der Auswahl der geeigneten Absauganlage geben spezielle Kundenbedürfnisse, die räumlichen Verhältnisse im Fertigungsbereich sowie die anfallenden Schadstoffmengen den Ausschlag.

Für den Fall, dass Anwender nach der Testphase einen NOVUS Airtower dauerhaft erwerben möchten, werden die Leihgebühren erstattet bzw. auf den Kaufpreis angerechnet.

„Wir möchten Metallbau-Unternehmen dabei helfen, den Staubgrenzwert dauerhaft zu unterschreiten“, erklärt Jani Mäkelä, Geschäftsführer der NOVUS air GmbH. „Manche Anwender werden erstaunt sein, wie viel Schmutz bzw. Staub sich im Lauf der Erprobungsphase ansammeln werden. Wir machen seit vielen Jahren immer wieder die Erfahrung, dass Kunden vor dem Einsatz eines Filterturms zur Schweißrauchabsaugung nicht gedacht hätten, wie hoch der tatsächliche Schadstoffanfall in ihrer Produktion ist.“

Novus air berät Interessenten nicht nur bei der Auswahl des Leihgerätes sondern auch während der Erprobungsphase. So können Erweiterungen am NOVUS Airtower vorgenommen werden, etwa durch den Einsatz von Adsorbentien, speziellen Wechselfiltern, Heiz- und Kühlmodulen sowie Möglichkeiten zur sensorischen Reststaubüberwachung. Auch das umfängliche Sicherheitspaket zur Minimierung von Brandgefahren gehört zum Leistungsumfang.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hatte im April 2014 den neuen Allgemeinen Staubgrenzwert für granulare biobeständige Stäube der A-Fraktion (lungengängig/alveolar) auf 1,25 mg/cbm heruntergesetzt. Festgelegt wurde der neue Arbeitsplatzgrenzwert in der TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) 900 bezogen auf eine mittlere Dichte von 2,5 g/cbcm. Nach Beendigung der Übergangsphase tritt der neue Grenzwert zum 01.01.2019 in Kraft.

 

Mehr Informationen zu Novus:

Kontakt  Herstellerinfo 
Novus air GmbH
Zaschendorfer Weg 1
01689 Weinböhla
Tel.: +49 (0) 35243 - 47 99 0
Fax: +49 (0) 35243 - 47 99 11
E-Mail: info@novusair.com
www.novusair.com
 

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