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Bankrotterklärung für Wind- und Solarstrom

Wirtschaftliche Energiewende ist nicht möglich

Selbst abgeschriebene Anlagen sind nicht wettbewerbsfähig. Das offenbart das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021). Danach wird der Wind- und Solarstrom auch nach dem Auslaufen der 20-jährigen Förderung weiter gestützt, weil sein Wert und damit der Verkaufspreis deutlich unter den Erzeugungskosten liegen. Die Wendeprofiteure haben das im Verein mit den ideologischen grünen Politikern fast aller Bundestagsparteien bewirkt. Dies ist eine Bankrotterklärung der Bundesregierung. Eine wirtschaftliche Energiewende ist mit Wind und Sonne nicht möglich.

Strom aus Wind und Sonne sollte die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands festigen. Er sei immer vorhanden und brauche keine Brennstoffkosten. Rosige Zeiten stünden vor uns. Wir müssten dazu nur noch die optimalen Bedingungen in Großversuchen ermitteln. Doch Großversuche sind teuer. Zur Finanzierung wurde von der Rot-Grünen Regierung vor 20 Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlassen. Es garantierte den Investoren die Einspeisung des erzeugten Stromes in das Versorgungsnetz mit einer festen Vergütung über 20 Jahre, also einem Subventionspreis.

Dieser künstliche Preis lag und liegt weit über den Preisen für Strom aus herkömmlicher Erzeugung mit Braunkohle und Kernkraft. An der Strombörse wurde der Energiewende-Strom zu Dumping-Preisen an die Stromversorger verkauft. Die Verkaufsverluste mussten die Stromkunden als EEG-Umlage tragen.

Profiteure und Bestechungen

Es wurde versäumt, diesen Großversuch zeitlich zu befristen und mengenmäßig zu begrenzen. So nahm die Zahl der Profiteure dieses Gesetzes schnell zu. Es waren nicht nur die Anlagenbauer, wie Aloys Wobben von Enercon, der innerhalb von 10 Jahren zum Milliardär aufstieg. Banken finanzierten großzügig Anlagen, die eine gute und gesetzlich garantierte Verzinsung über 20 Jahre abwarfen. Grundbesitzer verpachteten ihr Land zum Bau von Windgeneratoren und erhielten dafür bis zu 5 Prozent der Vergütungen. Das sind 10.000 bis 30.000 Euro im Jahr pro Windgenerator.

Anlagenbetreiber mit 20 Windgeneratoren von je 1 Megawatt (MW) Leistung wurden zu Einkommensmillionären. Rechtanwälte spezialisierten sich auf Klagen für oder gegen Wendestromanlagen, die wegen der hohen Streitwerte gute Honorare einbringen. Auch die staatlichen Verwaltungen profitieren von der Energiewende. In einer Reihe von Bundesministerien wurden spezielle Dezernate für die Energiewende geschaffen. Allein für die ab diesem Jahr 2021 fällige CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe sind 50 weitere Stellen eingeplant, davon die Hälfte im höheren Dienst, der höchsten Beamtenbesoldung.

Die hohen Profite führten auch immer wieder zu Bestechungen. Ratsmitgliedern und Bürgermeistern wurden Aufsichtsrats- und Beiratspositionen mit hohen Sitzungsgeldern offeriert. Anwohner konnten zur Finanzierung der Anlagen Anleihen mit überhöhten Zinsen zeichnen. Mit sogenannten Bürgerwindparks wurden Anwohner minimal an den Profiten beteiligt. Der Gesetzgeber hat in das EEG 2021 sogar Bestechung aufgenommen: Gemeinden erhalten von den Wendeanlagen, die in Zukunft auf ihrem Gebiet gebaut werden, für jede produzierte Kilowattstunde (kWh) 0,2 Cent.

Teurer Wendestrom mit geringem Wert

Nach der Vergütungs- und Abschreibungszeit von 20 Jahren sollte sich der Strom im freien Markt bewähren. Der vom Wetter gesteuerte Strom ist jedoch nicht bedarfsgerecht. Er schwankt wie das Wetter und ist nicht planbar. Den Bedarf müssen Regelkraftwerke sichern. Sein Wert liegt daher immer unter dem plan- und regelbaren Kraftwerkstrom. Ein stabiles Stromnetz braucht mindestens 45 Prozent Kraftwerkstrom als Taktgeber für die Frequenz und zum Regeln des Wendestroms auf den Bedarf.

Die Bundesregierung will trotz dieser Kenntnisse Deutschland komplett mit bezahlbarem Wendestrom versorgen. Das ist eine Täuschung (englisch: Fake) der Bevölkerung. Um dies deutlich zu machen, bezeichnet der Stromverbraucherschutz NAEB den Wind- und Solarstrom zu Recht als FAKEPOWER. NAEB ist ein Zusammenschluss von Energiefachleuten, die über Jahrzehnte an einer sicheren Energieversorgung in Deutschland mitgewirkt haben.

Altanlagen werden weiter subventioniert

Nach Auslaufen der EEG-Vergünstigungen nach 20 Jahren erlauben die Netzbetreiber nur dann noch Fakepower-Einspeisungen zu Börsenpreisen, wenn der Strom im Netz gebraucht wird. Der Überschuss bei Starkwind und Sonnenschein wird nicht mehr abgenommen und der Ausfall auch nicht vergütet. Damit wird der Weiterbetrieb der Altanlagen zu einem Verlustgeschäft. Die ersten Anlagen müssten verschrottet werden. Das widerspricht der politischen Forderung nach einem verstärkten Ausbau von Fakepower-Anlagen.

Daher wurde in das EEG 2021 eine Weitersubventionierung der Altanlagen aufgenommen. Diese Anlagen können weiter bevorzugt allen ihren Strom in das Netz zu Börsenpreisen einspeisen. Darüber hinaus gibt es noch eine Vergütung von 1 Cent/Kilowattstunde. Die Betreiber, die in den letzten 20 Jahren ihre Investitionssumme 30-mal vergütet bekommen haben, können so weiter profitieren.

EEG 2021 sichert Pfründe der Profiteure

Das EEG 2021 mit seinen weit über 100 Seiten mit mehr als 100 Paragraphen ist eine Bankrotterklärung der Energiewende. Die Profiteure haben versteckt in den verschiedenen Regelungen ihre Pfründen gesichert. Das Gesetz ist so umfangreich und unübersichtlich, dass wohl nur wenige Abgeordnete, die dem Gesetz zugestimmt haben, eine klare Übersicht hatten.

Die Weiterförderung von Altanlagen zeigt allen, mit Fakepower ist eine wirtschaftliche und sichere Stromversorgung nicht möglich. Es ist eine Bankrotterklärung der Energiewende. Die Wende ist am Ende. Das Experiment ist misslungen. Viel Kapital wurde vernichtet. Eine massive Umverteilung von unten nach oben fand und findet statt. Der Umwelt hat es bis heute nichts gebracht. Doch die Bundesregierung und fast alle Parteien weigern sich, diese Fakten anzuerkennen und die Wende zu beenden.

Mehr Informationen zu NAEB e.V.:

Kontakt  Herstellerinfo 
NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
Georg-Buechner-Weg 3
33335 Gütersloh
Fax: 05241 702909
Tel.: 0171 3364683
E-Mail: info@naeb.info
www.naeb.info

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