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Risiken für die Gesundheit abschätzen

Änderungen im technischen Regelwerk angepasst

Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen verlangt die Gefahrstoffverordnung, dass der Arbeitgeber Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten abschätzt. Diese Gefährdungsbeurteilung stellt viele Betriebe vor Probleme. Deshalb hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) entwickelt. Mit dieser Handlungsanleitung lassen sich potenzielle Gefährdungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen schnell und sicher erkennen.


Jetzt ist die Version 2.2 erschienen, die aktuelle Änderungen im technischen Regelwerk berücksichtigt. Dabei wurde das EMKG an die Neufassung der Gefahrstoffverordnung von 2010 und an die TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" angepasst. Die Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG ist minimal.

Das EMKG wendet sich in erster Linie an fachkundige Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Beratungsdienste. Mit Hilfe des EMKG lassen sich Problemfelder aufdecken und entsprechende Handlungsschwerpunkte setzen. Dazu benötigen die Anwender keine tiefgehenden Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht, sondern leicht zugängliche Informationen aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen.

Auch mit der aktuellen Version lässt sich der Handlungsbedarf in wenigen Schritten ableiten. Er umfasst den Schutz, der beim Einatmen von Gefahrstoffen oder bei Hautkontakt notwendig ist. Darüber hinaus lässt sich das EMKG als geeignete Beurteilungsmethode im Sinne der Gefahrstoffverordnung anwenden, um die Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Arbeitsplatzmessungen sind dann häufig nicht mehr erforderlich.

Das EMKG 2.2 befindet sich im Internetangebot der BAuA unter der Adresse www.baua.de/emkg.

 

Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231 9071-0
Fax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
www.baua.de
 

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