Fachveranstaltung des ABS in Berlin
Ausschuss für Betriebssicherheit informiert
"Gefährdungsbeurteilung auf der Höhe der Zeit – eine Herausforderung für den Arbeitgeber": Unter diesem Titel lädt der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) am 31. Mai 2017 zu einer Fachveranstaltung im Bundespresseamt in Berlin ein. Die Veranstaltung beleuchtet gezielt verschiedene Aspekte der Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Dabei stehen Fragen zur Aktualität der Gefährdungsbeurteilung, die Berücksichtigung neuer Gefährdungen, Anforderungen hinsichtlich Beschaffung, Verwendung und Umbau von Arbeitsmitteln sowie Prüfungen und prüfpflichtige Änderungen von Arbeitsmitteln im Fokus.
Besonders in kleinen und mittleren Betrieben stellen sich häufig Fragen nach dem notwendigen Umfang einer Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation sowie möglichen Hilfestellungen durch das Technische Regelwerk. In drei Themenblöcken befassen sich verschiedene Vorträge unter anderem mit den Auswirkungen von Industrie 4.0 auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sowie mit der Ermittlung psychischer Gefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Weitere Beiträge zum Thema "Beschaffung sicherer Arbeitsmittel" stellen einen ganzheitlichen Ansatz zum sicheren Betreiben von Maschinen vor und geben Empfehlungen zum Einkauf lärmarmer Maschinen auf Basis der Geräuschemissionsangaben. Im Hinblick auf die Prüfung von Arbeitsmitteln widmen sich die Referenten der Frage, wie der Arbeitgeber den Sollzustand eines Arbeitsmittels festlegt. Das Thema "Prüfen der sicheren Funktion von Arbeitsmitteln" rundet den dritten Veranstaltungsblock ab.
Der Ausschuss für Betriebssicherheit, dessen Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angesiedelt ist, ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mit der Veranstaltung informiert der Ausschuss über aktuelle Fragestellungen der Betriebssicherheit. Zugleich möchte er sich mit der interessierten Fachöffentlichkeit austauschen. Die Veranstaltung richtet sich daher besonders an Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertreter der Wissenschaft sowie an Verbände und zugelassene Überwachungsstellen.
Die Veranstaltung findet am 31. Mai 2017 im Bundespresseamt in Berlin statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Da die Anzahl der Plätze jedoch begrenzt ist, ist eine Anmeldung bis zum 5. Mai 2017 erforderlich.
Das gesamte Programm sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter www.baua.de/termine. Hier ist auch eine Anmeldung möglich.
Direkter Link: www.baua.de/dok/8684862
Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | |
Friedrich-Henkel-Weg 1-25 | |
44149 Dortmund | |
Tel.: +49 (0) 231 9071-0 | |
Fax: +49 (0) 231 9071-2454 | |
E-Mail: poststelle@baua.bund.de | |
www.baua.de |
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