Drohen und Spalten
Prügel für die Ungeimpften
Die Lohnfortzahlung im Quarantänefall wird derzeit vom Staat getragen. Dies soll sich jedoch ändern. Warum dies nicht nur kontraproduktiv, sondern auch ein mehrfacher Skandal ist, erläutert Dr. med. Bernd Hontschik.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist für uns alle eine Selbstverständlichkeit. Als unter Bismarck ein Sozialgesetz nach dem anderen in Kraft trat, ging es der damaligen Regierung in erster Linie darum, der erstarkenden Sozialdemokratie den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883 garantierte den Versicherten schon damals kostenfreie ärztliche Behandlung und für maximal dreizehn Wochen ein Krankengeld ab dem dritten Erkrankungstag. Das Gesetz ist in den letzten 138 Jahren vielfach modifiziert worden, insbesondere ist die Lohnfortzahlung heute auf die Dauer von sechs Wochen begrenzt. Und: Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat, so entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Was aber heißt „selbst verschuldet“? Verletzt beim Drachenfliegen, Motorradrennen, Fußballspielen, bei gefährlichen Sportarten – selbst verschuldet? Bei Rot über den Fußgängerüberweg gegangen und angefahren worden – selbst verschuldet? Geschlechtskrank wegen ungeschütztem Verkehr – selbst verschuldet? Volltrunken vom Barhocker gefallen – selbst verschuldet? Arbeitsunfähig wegen Schönheitsoperationen, Kinderwunschbehandlungen, Kettenrauchen - selbst verschuldet? Nach bisheriger Rechtsprechung kann ein Arbeitnehmer mit seiner Gesundheit umgehen, wie er das für richtig hält. Man darf hemmungslos rauchen, man muss sich nicht impfen lassen, und man kann essen und trinken, was und so viel man möchte. Die Latte für den Verlust der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall lag und liegt sehr hoch. Jedenfalls bis jetzt.
Ein Sonderfall aber ist die Quarantäne, denn die Betroffenen sind ja gar nicht krank. Sie müssen zu Hause bleiben, weil sie mit Erkrankten Kontakt hatten. Die Lohnfortzahlung im Quarantänefall wird daher vom Staat getragen, nicht von den Arbeitgebern, nicht von den Krankenkassen. Die Bundesländer haben dafür bislang mehr als 600 Millionen Euro zahlen müssen. Das wollen sie nun nicht mehr. „Wer sich die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegen spricht, steht für die Folgen selbst ein – nicht die Solidargemeinschaft“, sagt der NRW-Gesundheitsminister Laumann, sagen die Arbeitgeberverbände, sagen unisono CDU, SPD, Grüne, FDP, ja sogar die Linke. Dieser Beschluss wird die Betroffenen zur Verheimlichung ihrer Testergebnisse zwingen, denn die ökonomische Drohung geht an deren Existenz. So wird eine versteckte Pandemienische entstehen, eine unbeherrschbare obendrein.
Dieser Beschluss ist aber nicht nur kontraproduktiv, sondern auch ein mehrfacher Skandal. Zum einen wird auf diese Weise der Druck auf Nicht-Geimpfte weiter erhöht. Das ist Impfzwang durch die Hintertür. Man darf sich nicht fürchten vor dieser Impfung, man darf sich keine Sorgen machen über diese neue Technologie, man darf sich keine Gedanken machen über eventuelle Langzeitfolgen. Impfen oder nicht: das ist inzwischen eine politische Entscheidung, keine medizinische mehr.
Zum zweiten wird das Schuldprinzip wieder salonfähig gemacht. Dass man sein Leben gestalten kann, wie man das für richtig hält, gilt nicht mehr. Die panische Angst vor der nächsten Welle der Pandemie wird als Vorwand missbraucht für einen weiteren Abbau des Solidarprinzips. Wer sich nicht impfen lässt, ist aber keineswegs automatisch unsolidarisch, schädlich für die Allgemeinheit, sondern vielleicht einfach nur ängstlich oder vorsichtig. Wer sich nicht impfen lässt, kann sich dennoch perfekt und vorbildlich an alle Pandemie-Regeln halten und stellt in keiner Weise eine Gefahr für seine Mitmenschen dar.
Das ist der dritte und schlimmste Teil dieses Skandals: Die Spaltung der Gesellschaft in Gute und Böse. Wie soll diese Wunde jemals wieder heilen?
Mehr Informationen zu Dr. Hontschik:
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