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Viel Ignoranz beim Pandemieplan

Ein wichtiger Blick zurück im Zorn

Ist es in Zeiten einer bedrohlichen Pandemie erlaubt, den Blick zurück zu richten? Dr. med. Bernd Hontschik sagt Ja! Der Blick zurück ist nicht nur erlaubt, sondern sogar bitter nötig.

Ist es in Zeiten einer bedrohlichen Pandemie erlaubt, den Blick zurück zu richten? Ja, es ist nicht nur erlaubt. Es ist sogar bitter nötig, denn schnell wird vergessen sein, wie wir eigentlich in diesen „Krieg mit dem Virus“ geraten sind.

Im Januar 2013 erschien die Bundestagsdrucksache 17/12051: Eine hellseherische Risikoanalyse von Bundesinnenministerium und Robert-Koch-Institut (RKI) über ein schwerwiegendes Seuchenereignis durch einen neuartigen Corona-Virus. Neben Quarantäne und Hygiene wurde in der Aufzählung notwendiger Schutzmaßnahmen dem ›Einsatz von Masken, Brillen und Handschuhen‹ erhebliche Bedeutung zugemessen. Passiert ist danach nichts.

Vor drei Jahren provozierte Bill Gates im Februar 2017 auf der Münchner Sicherheitskonferenz die Mächtigen dieser Welt damit, dass in naher Zukunft eine »hochgradig tödliche globale Pandemie auftreten« werde, die »in der Lage ist, Millionen von Menschen zu töten, die Weltwirtschaft zum Stillstand zu bringen und die einzelnen Nationalstaaten ins Chaos zu stürzen.« Passiert ist danach nichts.

Seit Anfang Januar konnten wir die verzweifelten Bemühungen in Wuhan verfolgen, eine tödliche Seuche in den Griff zu bekommen. Zehntausende Chinesen erkrankten, Tausende starben. Aber das war ja weit weg. Man beruhigte uns. Deutschland sei ja nicht China. Wir seien hier auf alles bestens vorbereitet.

Anfang Februar warnte eine schwäbische Firma das Bundesgesundheitsministerium vor Engpässen bei der Versorgung mit Masken und Schutzkleidung. Passiert ist nichts. Man könne nicht alle eingegangenen Hinweise in seinem Haus bearbeiten, sagte Jens Spahn dazu im ZDF. Sechs Millionen Atemmasken sind in Kenia verschwunden, keiner weiß wohin. Ein Flugzeug aus China voller Atemmasken landet in Frankfurt, es wird von zwei Ministern empfangen – wann hat es das schon einmal gegeben? Ein ebensolches Flugzeug landet in München, da sind der Ministerpräsident und der Bundesverkehrsminister vor Ort und strahlen in die Kameras.

Krankenhäuser und Arztpraxen sind nur unzureichend mit professioneller Schutzkleidung und Atemschutzmasken ausgerüstet. Arztpraxen müssen schließen, weil die Corona-Infektion auch vor ihnen nicht Halt macht. In Alters- und Pflegeheimen ist die Versorgung noch katastrophaler. Die Atemschutzmasken, die so viel Krankheit und Tod hätten verhindern können, wurden von Anfang an ignoriert.

Das hatte nur einen einzigen Grund: nicht weil sie nichts bewirken könnten, sondern weil es keine gab! Dabei ist die Frage nach der Wirksamkeit von Atemmasken ungefähr so albern wie die Frage nach der Wirksamkeit von Fallschirmen – auch hier fehlt der Doppelblindversuch.

Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer, schrieb im März an den Gesundheitsminister: »Seit Wochen arbeiten die ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne angemessenen Schutz. Die Pflegekräfte besuchen zu pflegende ältere Menschen im Wesentlichen zu Hause und bewegen sich damit ungeschützt unter der am stärksten vom Risiko eines tödlichen Verlaufs behafteten Patientengruppe.

Hausärzte, die in ihrer Praxis täglich mit unter Umständen infizierten Patienten gezwungenermaßen ohne Schutzmasken Kontakt haben, müssen gleichwohl die normale Versorgung von zahlreichen Altenheim-Patienten gewährleisten. Der Fall einer Ketteninfektion in einem Altenheim in Würzburg mit neun Toten ist ein warnendes Beispiel.« Der Skandal ist zählbar.

In seinem COVID-19-Lagebericht vom 20.4.2020 berichtet das Robert-Koch-Institut über Infektionsfälle unter dem medizinischem Personal: »Unter COVID-19-Fällen wurde bisher für 7 413 Fälle übermittelt, dass sie in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG tätig waren. Zu den Einrichtungen zählen Krankenhäuser, ärztliche Praxen, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdienste. Unter dem Personal in medizinischen Einrichtungen traten 13 Todesfälle im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung auf. Der Anteil der Fälle unter dem Personal in medizinischen Einrichtungen an allen übermittelten Fällen lag in der Kalenderwoche 16 bei mindestens 6,5 Prozent und ist in den letzten Wochen angestiegen.«

In der FAZ sagt der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier Ende März: »Gesundheit hat 100 Prozent Vorrang«. Ich kann mich in meinem ganzen Leben als Arzt nicht daran erinnern, dass die Gesundheit schon jemals 100 Prozent Vorrang hatte, nicht bei der Privatisierung von Krankenhäusern, nicht bei der Streichung von 50 000 Stellen in der Pflege, nicht bei der Schließung von Krankenhäusern, von Kreißsälen, von Kinderkliniken, nicht beim Nachtflugverbot, nicht beim Dieselskandal, nicht beim Tempolimit.

Und auch jetzt, im „Krieg“ mit dem Virus, kann keine Rede davon sein, dass Gesundheit 100 Prozent Vorrang hat. Es wird vielmehr ein Bürgerrecht nach dem anderen ausgesetzt, es geraten immer mehr Menschen in verzweifelte Situationen, sehen sich existentiellen wirtschaftlichen Bedrohungen ausgesetzt, Ermächtigungsgesetze werden durch Parlamente gepeitscht, der Datenschutz wird außer Kraft gesetzt - der ist ja sowieso nur gut für Gesunde, sagt Jens Spahn - und inzwischen gibt es sogar Grenzen innerhalb Deutschlands.

Das alles war noch nie da, und die Angst wird größer, dass wir unsere Gesellschaft nach diesem „Krieg“ nicht mehr wiedererkennen werden. Die Geschwindigkeit und die Macht, mit der Andersdenkende aus dem öffentlichen medialen Diskurs verdrängt worden sind, ist beängstigend.

Diejenigen, die als unsere großen Retter auftreten, haben völlig versagt. Deswegen ist der Blick zurück so wichtig.

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Diesen Gastkommentar finden Sie auch in Ausgabe 4/2020 unseres Fachmagazins ›Welt der Fertigung‹ auf Seite 93. Zum besagten Heft führt ein Klick auf den nachfolgenden Button!

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