Gefahren durch Laserblendung erforscht
Blendung durch künstliche optische Strahlung
Blendung durch Laser und LED stellt eine wachsende potenzielle Gefährdung dar. Nicht nur Blend-Attacken auf Teilnehmer im Luft- und Straßenverkehr führen oft zu gefährlichen Situationen, auch Blendung bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten an Maschinen birgt ernste Gefahren.
In Deutschland wurden 2012 rund 460 Laserattacken auf Piloten registriert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) befasst sich bereits seit 2005 mit dem Problem der Blendung durch Laser. In zwei Projekten wurde die Blendung beim Sehen unter ausreichender Helligkeit und unter Dämmerungsbedingungen erforscht.
Mit dem Forschungsbericht "Blendung durch künstliche optische Strahlung unter Dämmerungsbedingungen" erweitert die Bundesanstalt die wissenschaftlichen Grundlagen, um Gefahren und Risiken durch Blendung beurteilen zu können. Der Bericht zeigt, dass das Sehvermögen der Betroffenen über 20 Sekunden beeinträchtigt sein kann. Dies kann insbesondere bei Piloten oder Fahrzeugführern zu fatalen Folgen führen.
Weiterhin wurden Untersuchungen zur Gesichtsfeld- und zur Sehbeeinträchtigung durchgeführt. Diese Ergebnisse beruhen auf zahlreichen Einzeltests an einer Vielzahl von Probanden. Die Ergebnisse beschreiben die funktionale Abhängigkeit der Sehbeeinträchtigung nach einem "Blendereignis". Der aktuelle Forschungsbericht präsentiert auch Untersuchungen zum Pupillenreflex.
Beim Pupillenreflex wurde bisher angenommen, dass er als Abwendungsreaktion eine Überexposition verhindert. Die Ergebnisse der Versuche zeigen, dass sich die Pupille bei den meisten Probanden erst nach mehr als einer Sekunde zusammenzog. Somit kann hier nicht von einem ausreichenden Schutz gesprochen werden.
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) fordert den Schutz der Beschäftigten auch vor indirekten Gefährdungen durch optische Strahlung. Hierunter fällt auch die Blendung durch Laser- oder und LED-Strahlung. Die nun veröffentlichten Ergebnisse sind bereits bei der Erstellung der Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung berücksichtigt worden.
Eine Handlungshilfe für Hubschrauberpiloten verdeutlicht, wie ein Pilot sich nach einer "Blendattacke" verhalten soll. Die in einem Schulungsfilm realitätsnah dargestellte Blendsituation und die Handlungshilfe können für weitere gefährdete Berufsgruppen als Unterweisungshilfe genutzt werden.
"Blendung durch künstliche optische Strahlung unter Dämmerungsbedingungen"; Hans-Dieter Reidenbach; Klaus Dollinger, Dirk Beckmann, Imène Al Ghouz, Günter Ott, Martin Brose; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2014; ISBN 978-3-88261-024-6; 407 Seiten. Der gesamte Forschungsbericht steht im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen als PDF zur Verfügung.
Direkter Link: www.baua.de/dok/5448036
Mehr Informationen zur BAuA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | |
Friedrich-Henkel-Weg 1-25 | |
44149 Dortmund | |
Tel.: +49 (0) 231 9071-0 | |
Fax: +49 (0) 231 9071-2454 | |
E-Mail: poststelle@baua.bund.de | |
www.baua.de |
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