Welt der Fertigung
Sie sind hier: Startseite » Archiv » Jahrgang 2015 » Ausgabe März 2015

Neue Betriebssicherheitsverordnung

Fachveranstaltung der BAuA in Dortmund

Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung wird am 1. Juni 2015 in Kraft treten. Über Ziele und Inhalte der neu gefassten Betriebssicherheitsverordnung informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf einer Fachveranstaltung am 18. März 2015 in Dortmund.


Im Mittelpunkt der Fachveranstaltung steht die neue Betriebssicherheitsverordnung. Sie erleichtert den Arbeitgebern, die Regelungen des Arbeitsschutzes umzusetzen, wenn Beschäftigte Arbeitsmittel verwenden. Dazu geht die Verordnung stärker auf die betriebliche Wirklichkeit ein, indem sie unter anderem das tatsächliche Unfall- und Mängelgeschehen beachtet. Auch berücksichtigt die Verordnung ergonomische Aspekte und die psychische Belastung. Zudem wartet sie mit verbesserten Prüfregelungen auf. Doppelregelungen wie beispielsweise beim Explosionsschutz werden beseitigt.

Weitere Beiträge werfen Schlaglichter auf die Anforderungen an den Vollzug der neuen Verordnung und gehen auf aktuelle Fragestellungen des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen ein. Darüber hinaus gibt es Informationen zu Forschungsaktivitäten der BAuA im Themenfeld innovative Arbeitsmittel und Technologien.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, staatliche Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Verbände, zugelassene Überwachungsstellen und Sachverständige, wissenschaftliche Einrichtungen und Arbeitnehmervertretungen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 70 Euro. Anmeldeschluss ist der 6. März. Das gesamte Programm der Fachveranstaltung gibt es unter www.baua.de/termine. Hier ist auch eine Anmeldung möglich.

Mitglieder im Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) erhalten für die Teilnahme zwei Weiterbildungspunkte "Arbeitsschutz".

Direkter Link: www.baua.de/dok/5790056

 

Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231 9071-0
Fax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
www.baua.de
 

War dieser Artikel für Sie hilfreich?

Bitte bewerten Sie diese Seite durch Klick auf die Symbole.

Zugriffe heute: 1 - gesamt: 2405.