Chemikalien unter REACH registrieren
Praktischer Leitfaden hilft
Ein neuer praktischer Leitfaden des REACH-CLP-Biozid Helpdesks bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt Unternehmen, die noch keine Erfahrung mit dem REACH-Prozess haben, bei der Registrierung von chemischen Stoffen. Zur Frist am 31. Mai 2018 erwartet die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bis zu 70.000 Registrierungsdossiers für Stoffe im Mengenbereich von unter 100 Tonnen pro Jahr.
Der jetzt vorliegende Teil A des Leitfadens beschreibt die Vorarbeiten, die notwendig sind, um erfolgreich ein Registrierungsdossier zu erstellen und bei der ECHA einzureichen. Die Teile B und C will der Helpdesk nacheinander bis Mitte 2015 veröffentlichen. Dabei befasst sich Teil B "Registrierungsdossier - Arbeiten mit IUCLID" mit der eigentlichen Erstellung des Registrierungsdossiers für chemische Stoffe, die in Mengen unter 10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Teil C "Anforderungen für 10-100 t/a" des Leitfadens thematisiert die erweiterten Registrierungsanforderungen. Sie gelten, wenn Chemikalien mit einer Tonnage im Bereich von 10 bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden.
Die Teile des Leitfadens greifen Informationen aus verschiedenen Leitfäden und Handbüchern der ECHA auf, die zum Teil nur in Englisch vorliegen. Dabei wurde darauf geachtet, nur die Informationen in verständlicher Art und Weise zusammenzufassen, die für die Registrierung der von der Registrierungspflicht betroffenen Chemikalien von Belang sind.
Der Schwerpunkt des jetzt vorliegenden Leitfadens Teil A liegt auf den praktischen Anforderungen für die Erstellung eines Dossiers, und hier insbesondere auf den Vorarbeiten. Wie erfolgt beispielsweise eine Anmeldung in REACH-IT? Wie muss ein Stoff unter REACH identifiziert werden? Wie hängen die Vorarbeiten mit der Erstellung des Dossiers in IUCLID zusammen? Der Leitfaden befasst sich nicht mit grundsätzlichen Fragen und Aussagen zum europäischen Chemikalienrecht REACH. Betroffene Unternehmen sollten sich darüber bereits im Vorfeld informieren.
Den Registrierungsleitfaden Teil A gibt es im PDF-Format zum Herunterladen unter www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/REACH-A.html.
Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | |
Friedrich-Henkel-Weg 1-25 | |
44149 Dortmund | |
Tel.: +49 (0) 231 9071-0 | |
Fax: +49 (0) 231 9071-2454 | |
E-Mail: poststelle@baua.bund.de | |
www.baua.de |
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