Elektromobilität birgt keine unbekannten Risiken
BAuA-Gutachten schätzt Technikfolgen ab
Nach dem Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung sollen sich künftig deutlich mehr elektrisch betriebene Fahrzeuge im Verkehr bewegen. Die dafür notwendige Einführung der neuen Technologie birgt keine unbekannten Risiken für Beschäftigte in Produktion, Wartung und Entsorgung. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. "Mittel- bis langfristig besteht kein außergewöhnlicher oder spezifischer Handlungsbedarf für den Arbeitsschutz", sagt BAuA-Experte Tobias Bleyer.
Der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität soll Deutschland zum Leitmarkt für diese Technologie machen. Dazu sollen mindestens eine Million Elektrofahrzeuge zugelassen werden. Die BAuA gab ein Gutachten in Auftrag, um die Folgen der Technologie auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz abzuschätzen. Das Gutachten berücksichtigt die unterschiedlichen Entstehungsphasen des Produkts ebenso wie die betroffenen Unternehmensgruppen.
Anhand dreier Szenarien (pessimistisch, neutral, optimistisch) der Entwicklung von Elektromobilität betrachtet der Bericht die Auswirkungen auf vier exemplarisch ausgewählte Bereiche des Produktlebenszyklus. Eine umfangreiche Literaturrecherche und Expertenbefragungen bei Zulieferern, Herstellern, Werkstätten und Verwertern bildeten die Grundlage für die Bewertung.
Außer einem Mehraufwand an Qualifikation besteht für die Produktion, Einbau und Entsorgung kein besonderer Handlungsbedarf für den Arbeitsschutz, so das Gutachten. Wichtig ist aber, dass mögliche Gefährdungen, die bislang in dieser Branche weniger bedeutsam waren, beispielsweise Hochspannung oder Gefahrstoffe wie Lithium, erkannt werden. Bestehende Anforderungen und Handlungsempfehlungen müssen entsprechend angepasst und von den Betrieben konsequent umgesetzt werden.
"Elektromobilität - Abschätzung arbeitswissenschaftlich relevanter Veränderungen", Heiko Enderlein, Sabine Krause, Birgit Spanner-Ulmer; 1. Auflage; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012; 86 Seiten. Der Bericht lässt sich als PDF unter der Adresse www.baua.de/publikationen herunterladen.
Direkter Link: www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Gd2.html
Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | |
Friedrich-Henkel-Weg 1-25 | |
44149 Dortmund | |
Tel.: +49 (0) 231 9071-0 | |
Fax: +49 (0) 231 9071-2454 | |
E-Mail: poststelle@baua.bund.de | |
www.baua.de |
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