fbdi besorgt: Umsatzsteuergesetz mit Risiken
Große Risiken für Unternehmen
Der FBDi weist darauf hin, dass zu Anfang des Jahres eine Neuregelung der Durchführungsverordnung zum Umsatzsteuergesetz in Kraft getreten ist. Wesentliche Neuerung für die Exportwirtschaft und damit die deutschen Distributoren ist die neu eingeführte Gelangenserklärung. Sie fordert, dass jeder Exporteur für jede Warenlieferung eine vom BMF (Bundesministerium für Finanzen) vorgegebene Bestätigung von seinen EU-Handelspartnern einfordert, mit der der Kunde verbindlich den Erhalt der jeweiligen Sendung bestätigt. Bei fehlendem Nachweis muss der Exporteur die im Exportgeschäft üblicherweise entfallende deutsche Mehrwertsteuer nachzahlen.
Der FBDi kritisiert die Entscheidung des BMF massiv. Die Gründe:
- Der Käufer muss sich bereits bei Auftragsannahme dazu verpflichten, die Gelangenserklärung nach Erhalt der Ware auszustellen. Dazu werden die wenigsten Unternehmen bereit sein.
- Immenser administrativer Aufwand.
- Die Übergangsfrist bis zum 31.3.2012 ist zu kurz für die vielfältigen Maßnahmen und Änderungen, die ein Exporteur durchzuführen hat.
- Erhöhtes Umsatzsteuerrisiko des Verkäufers.
- Doppelter Nachweis über die Ablieferung einer Ware, da der Spediteur jede Station einer Sendung bereits aufzeichnet und archiviert und sich den Empfang der Sendung quittieren lässt.
- Alleingang der deutschen Gesetzgebung innerhalb der EU.
- Fragwürdiger Nutzen als Instrument zur Missbrauchsbekämpfung.
- Zu späte Information über die Änderung an die Betroffenen und den FBDi als Interessenverband betroffener Unternehmen.
„Um die Dimension der Problematik zu verstehen, muss man sich die Situation eines europaweit tätigen Distributionsriesen vorstellen, der von Deutschland aus über 1 Million Sendungen pro Jahr ins EU- Ausland verschickt“, erklärt Georg Steinberger, FBDi Vorstandsvorsitzender und Vice-President bei Avnet Electronics Marketing. „Er hat durch die neue Gesetzgebung nicht nur einen hohen Millionenaufwand für die Administration dieser Gelangenserklärungen, sondern auch ein deutlich höheres Umsatzsteuerrisiko, sollte der Nachweis nicht zu erbringen sein. Dieses könnte den Verwaltungsaufwand noch um ein Vielfaches übersteigen“, so Steinberger.
Der Distributor Schukat electronic, der nur einen Bruchteil oben genannter Vorgänge hat, schätzt die Kosten für die Umsetzung der neuen Vorschriften auf bis zu 150.000 €. Sie umfassen die Änderung der Geschäftsbedingungen, des Internetauftritts, des ERP-Systems, der Versandsoftware und des vom Zoll vorgegebenen Atlasverfahrens. Zudem entsteht Beratungs- und Schulungsbedarf, Arbeitsanweisungen müssen angepasst werden. Aufgrund der in Katalogen enthaltenen Geschäftsbedingungen müssen alle Kunden über die Änderungen informiert und noch nicht verschickte Kataloge berichtigt werden. Hinzu kommt die Archivierung zusätzlicher Geschäftsunterlagen und das erweiterte Mahnwesen, für die die Schukat electronic laut Geschäftsführer Bert Schukat jährlich bis zu 50.000 Euro veranschlagt. Hinzu kommt der Termindruck, alle Änderungen bis 31.3. umzusetzen.
Laut Wolfram Ziehfuss, Geschäftsführer des FBDi, wird in der Elektronikbranche bezweifelt, dass die Gelangenserklärung dem Gesetzgeber bei der Missbrauchsbekämpfung hilft: „Die bekannten, sehr wenigen Missbrauchsfälle stehen in keinem Verhältnis zu dem hier geplanten Bürokratiemonstrum.“ Ziehfuss zufolge reichen bestehende und bewährte Prozesse aus.
Hinzu kommt, dass beliebige Personen als Abnehmer unterschreiben könnten. Ergeben sich bei Betriebsprüfungen Zweifel an einem vor Jahren ausgestellten Dokument, lassen sich oftmals keine Informationen über die Vertretungsberechtigung des Unterschreibenden oder andere im Dokument enthaltene Angaben mehr beibringen. In einem solchen Fall begründet der Prüfer sein Ergebnis mit unzureichender Aktenlage und der Distributor muss die Mehrwertsteuer nachzahlen. Ob diese eventuell bereits zuvor im Ausland geflossen ist, gehört nicht zum Prüfungsauftrag der deutschen Prüfung.
Der FBDi hat unverzüglich nach Kenntnisnahme eine Eingabe beim BMF zu dem Vorgang gemacht. Darin drückt der Verband seine Bedenken gegenüber der Neureglung aus und bittet um eine industriefreundlichere Lösung.
Mehr Informationen zum FBDi e. V.:
FBDi e. V. | |
Ludwigkirchplatz 8 | |
10719 Berlin | |
Tel.: +49 1748702-753 | |
E-Mail: a.falke@fbdi.de | |
www.fbdi.de |
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