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Steuerbegünstigung von Erdgas bis 2030

Europaparlament stellt Weichen

Experten und die Initiative Erdgasmobilität fordern seit geraumer Zeit die Steuerbegünstigung für Erdgas als Kraftstoff über 2018 hinaus fortzusetzen. In Brüssel wurden dazu nun die Weichen gestellt. Das Europäische Parlament hat einem Vorschlag zugestimmt, demzufolge die Steuerbegünstigung von Erdgas und Bio-Erdgas als Kraftstoff bis 2030 verlängert werden kann.


Die Europäische Union überarbeitet derzeit die europaweite Richtlinie für die Energiebesteuerung, die auch der deutschen Steuergesetzgebung als Grundlage dient. In dem aktuellen Vorschlag ist ein klares Votum für eine Verlängerung der Steuerbegünstigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff enthalten. Ganz konkret unterstreicht das Parlament, dass Erdgas „weniger schädliche Auswirkung auf die Umwelt als andere fossile Kraftstoffe hat und die Infrastruktur für den Vertrieb eine günstige Wirkung im Hinblick auf die Einführung erneuerbarer alternativer Energien – also Bio-Erdgas – haben könnte.“

Der im Parlament behandelte Richtlinienvorschlag der Kommission sieht die Möglichkeit einer bis mindestens 2023 deutlich vergünstigten Energiesteuer für Erdgas im Straßenverkehr vor. Nach 2023 soll ein Steuervorteil von 50 Prozent bis 2030 gelten. Das Parlament empfiehlt darüber hinaus, dass vor einer möglichen Erhöhung der Steuern für den alternativen Kraftstoff eine Bewertung über die Entwicklung von Erdgas und Biomethan als Kraftstoff erfolgen soll.

Berücksichtigt werden die Verfügbarkeit, der Ausbau des Tankstellennetzes, der Marktanteil von Erdgasfahrzeugen sowie der Anteil von Biomethan. „Wir freuen uns über dieses Ergebnis, weil das Parlament damit die Marktentwicklung in der Gestaltung der Steuer berücksichtigt“, sagt Manuel Lage vom Verband NGVA Europe. Der Vorschlag des Parlaments muss nun durch die Mitgliedsstaaten entschieden werden.

„Damit hat das Europaparlament ein wichtiges Signal für den alternativen Antrieb und den wachsenden europäischen Erdgasautomarkt gesetzt“, ist Timm Kehler, Vorstand von erdgas mobil, überzeugt. „So kommen wir der Forderung der Initiative für Erdgasmobilität ein Stück näher, die Steuerbegünstigung für Erdgas als Kraftstoff in Deutschland bis 2025 zu verlängern. Das würde bedeuten, dass der alternative Treibstoff über 2018 hinaus mit seiner sehr hohen Wirtschaftlichkeit punkten kann und sich Erdgasfahrzeuge schnell amortisieren.“

 

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