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Der persönliche Schutz

Pfefferspray - Fragen - Antworten

Aktuell herrscht innerhalb der deutschen Bevölkerung ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. In diesem Zusammenhang stehen auch Abwehrsprays hoch im Kurs. Betreffend der Sprays kursieren jedoch landläufig viele Gerüchte und „Annahmen“, daraus resultieren heiße Diskussionen in sämtlichen Medien sowie sozialen Netzwerken. Fragen wie „Ist ein Pfefferspray eine Waffe? Kann es im Handel frei erworben werden etc.“ sind dabei an der Tagesordnung.


„Als Hersteller sehen wir uns hier ganz klar in der Informationspflicht“, erläutert Andreas Zettler, seines Zeichens kaufmännischer Geschäftsführer von BALLISTOL – KLEVER. Der in Aham ansässige Mittelständler ist Hersteller von Abwehrsprays und vertreibt diese. „Wir unterscheiden zwischen Produkten zur Abwehr gegen Mensch sowie zur Verteidigung gegen Angriffe von Tieren. Zur Anwendung gegen menschliche Übergriffe wurden CS-Sprays mit einer definierten Wirkstoffmenge vom Bundeskriminalamt, nach vorheriger Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, zugelassen. Diese Sprays sind mit einem entsprechenden BKA-Prüfzeichen versehen. Ein PTB-Prüfzeichen bei Verteidigungssprays ist jedoch, da es sich um sogenannte „Reizstoffsprühgeräte“ und um keine Reizstoffwaffen handelt, nicht notwendig. Ein PTB-Prüfzeichen ist nur auf Signal,- Schreckschuss- oder eben Reizstoffwaffen beziehungsweise deren Munition zu finden. Dies besagt das allgemeine Waffengesetz WaffG. CN- und Pfeffersprays zählen zu den Tierabwehrsprays und dürfen vorsätzlich nicht gegen Menschen einsetzt werden“, führt Andreas Zettler weiter aus.

Tierabwehrsprays sind ebenfalls keine Reizstoffwaffen und damit auch nicht PTB-Kennzeichnungspflichtig.

Während die Reizstoffe „CS“ und „CN“ Rezeptoren (Nerven) ansprechen, beeinträchtigt der Pfefferwirkstoff die Reflexe, wie zum Beispiel Atmung, Lidkrampf, Husten und Niesen. Der Wirkstoff “OC“ (Oleoresin Capsicum) wird übrigens aus der handelsüblichen roten Chili-Schote „Teja Variety Chillis“ gewonnen und enthält mit Capsaicin den ausschlaggebenden Schärfeanteil.

Rechtliche Lage

Pfeffersprays müssen eindeutig als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet werden. In Notwehr oder Nothilfe, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder jemand anderem abzuwenden, dürfen Pfeffersprays, wie auch andere Utensilien in greifbarer Nähe, gegen menschliche Angreifer eingesetzt werden. Hier ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wer aber ein Pfefferspray anwendet ohne ernsthaft in Gefahr gewesen zu sein, begeht deshalb gefährliche Körperverletzung und damit eine Straftat. Dies trifft auch zu, wenn zu lange oder zu intensiv „gesprüht“ wird, d. h. der Übeltäter bereits wehrlos am Boden liegt und aus Angst, Panik oder gar Rachsucht weiter „besprüht“ wird.

Die Polizei hat eine Sondergenehmigung zum Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen. Diese sind allerdings mit einer geringeren Konzentration versehen, als die handelsüblichen Pfeffersprays. Tierabwehrsprays sind nicht im Waffengesetzt erfasst, somit keine Waffen und damit ohne Altersbeschränkung frei verkäuflich. Dies besagt § 40 (Verbotene Waffen) und die dazugehörige Anlage 2 (1.3.5).

Auch in Apotheken sind Pfeffersprays ohne Einschränkungen erhältlich. § 25 der Apothekenbetriebsordnung ApBetrO legt fest, dass in Apotheken Mittel, Gegenstände und Informationsträger in Verkehr gebracht werden dürfen, die der Gesundheit des Menschen mittelbar oder unmittelbar dienen beziehungsweise diese fördern. Gemäß Gutachten zählt laut Definition auch ein Tierabwehrspray dazu. Es ermöglicht in Notsituationen die Abwehr eines Tiers, das dem Menschen Körperverletzungen zufügen würde. Es trägt somit zum Erhalt der Gesundheit bei.

Wer CS-Produkte, die zur Verteidigung gegen Menschen zugelassen sind, erwerben will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Was empfiehlt der Hersteller?

Grundsätzlich ist Pfeffer die effektivere Maßnahme zur Abwehr von Angreifern, da die Reaktionen auf CS-Gas unterschiedlich sein können. Wenn der vermeintliche Täter seine Sinne schon ordentlich „vernebelt“ hat, etwa durch den Konsum von Drogen oder Alkohol, wirkt es unter Umständen nur vermindert. Da Pfefferspray die Reflexe beeinträchtigt, wirkt es immer. Atmen muss schließlich jedes Lebewesen, egal in welchem

Zustand es sich gegenwärtig befindet. „Die aktuelle Gesetzeslage untersagt uns, Pfefferspray für die Abwehr gegen Menschen zu propagieren“, bezieht Andreas Zettler eindeutig Stellung. „Wir können lediglich auf die Notwehrsituation verweisen“, verschafft der kaufmännische Geschäftsführer Transparenz.

„Mit PFEFFER-KO Spray von BALLISTOL – KLEVER hat man ein qualitativ hochwertiges und niederschmetterndes Produkt zur Hand, das zu den stärksten und zuverlässigsten am Markt zählt“, lässt Andreas Zettler abschließend verlauten.

PFEFFER-KO ist als FOG (Sprühnebel) und als JET (Sprühstrahl) erhältlich. Mit der Version „FOG“ kann man, ohne großartig zielen zu müssen, alle Angreifer bis zu einer Entfernung von 3-4 Metern treffen. Mit dem Spray „JET“ kann ein Angreifer bis zu einer Entfernung von 4-5 Metern punktgenau erreicht werden. Vorteilhaft ist „JET“ vor allem in geschlossenen Räumen. Die Polizei verwendet übrigens nur Sprays mit Sprühstrahl, da diese im Ernstfall auch in einer Menschenmenge zielgenau eine Person treffen können müssen. Dies bedarf allerdings einiger Übung, weshalb die meisten Benutzer auf den Sprühnebel zurückgreifen.

 

Mehr Informationen zur F.W. Klever GmbH:

Kontakt  Herstellerinfo 
F.W. Klever GmbH
Hauptstr. 20
84168 Aham
Tel.: +49 (0) 8744 - 96 99 0
Fax: +49 (0) 8744 - 96 99 96
E-Mail: info@ballistol.de
www.ballistol.de
 

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