Blaspistolen mit SUVApro-Zertifizierung
Sicherheit nach Schweizer Maßstab
Die Sicherheits-Luftblaspistolen von Mader erfüllen neben der Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG auch die Sicherheitsrichtlinien der Schweizer gesetzlichen Unfallversicherung SUVA.
Die Luftblaspistolen sind werksseitig auf einen Druck von maximal 3,5 bar begrenzt, geräuscharm und durch die stufenlose Dosierung besonders sparsam. Die werksseitige Druckbegrenzung macht die Installation zusätzlicher Druckbegrenzer überflüssig und verhindert Manipulationsversuche durch den Anwender.
Durch die ergonomische Form liegen sie angenehm in der Hand und können auch über einen längeren Zeitraum ermüdungsfrei genutzt werden. Dank der weichen Kunststoffspitze eignen sie sich auch für die Reinigung von besonders empfindlichen Werkstücken.
Die Mehrkanaldüse minimiert außerdem lärmverursachende und leistungsreduzierende Luftturbulenzen.
Die Blaspistolen gibt es mit kurzer oder langer Düse.
Mehr Informationen zur Mader GmbH & Co. KG:
Mader GmbH & Co. KG | |
Daimlerstr. 6 | |
70771 Leinfelden-Echterdingen | |
Tel.: +49 711 - 79 72 0 | |
Fax: +49 711 - 79 72 155 | |
E-Mail: info@mader.eu | |
www.mader.eu |
War dieser Artikel für Sie hilfreich?
Bitte bewerten Sie diese Seite durch Klick auf die Symbole.
Zugriffe heute: 3 - gesamt: 3573.