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IHK verteidigt Steuerregel beim Konzernumbau

Änderung würde auch KMUs treffen

Die aktuelle Diskussion über angebliche Lücken im Steuerrecht bei der Umwandlung von Unternehmen stößt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart auf Verwunderung und Irritation. „Wer in der Öffentlichkeit leichtfertig den Eindruck erweckt, hier würden Konzerne zum Schaden der Gesellschaft den Fiskus prellen, betreibt puren Populismus und blendet die Hintergründe für solche Regelungen komplett aus“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Richter.


Nach Einschätzung der IHK gibt es für die derzeitigen Regelungen des Umwandlungssteuerrechts gute Gründe. Sie dienen zudem nicht nur Konzernen sondern auch vielen kleinen und mittleren Betrieben in ihrer Entwicklung. Der Staat habe vormals wohlüberlegt davon Abstand genommen, auf fiktive Gewinne Steuern zu erheben und dabei die Substanz von Unternehmen anzugreifen.

Im aktuellen Fall geht es nicht darum, dass ein Unternehmen keine oder künftig weniger Steuern zahlt sondern darum, dass eine Umorganisation im Konzern keine Pflicht zu Steuerzahlungen auslöst, denen keine Erträge zugrunde liegen. Sollten die bestehenden Regelungen eingeschränkt werden, werde dies unweigerlich negative Konsequenzen für viele Unternehmen haben. „Viele unserer Mitgliedsbetriebe“, so Richter, „starten als Einzelunternehmen, häufig als Kleingewerbe-treibende.“ Laufe es gut, stehe schnell die Umwandlung in eine GmbH an.

Hierfür sprächen meist haftungsrechtliche, vielfach aber auch betriebswirtschaftliche Gründe. Steuertechnisch bedeute eine solche wirtschaftlich sinnvolle Änderung der Rechtsform jedoch die Aufgabe des Einzelunternehmens. Ohne spezielle steuerliche Regeln käme es zur Aufdeckung stiller Reserven. Hierbei handelt es sich um die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem Buchwert von in der Bilanz enthaltenen Wirtschaftsgütern, wobei der Buchwert vielfach durch Abschreibungen deutlich geringer ist. Beispiele hierfür seien etwa Maschinen, Fahrzeuge oder auch Grundstücke, die bereits nach kurzer Zeit mit deutlich geringeren als den Marktwerten in der Bilanz erscheinen.

Dieser Gewinn entstehe indes auf dem Papier und nicht etwa in der Realität, denn er wird vom Unternehmer nicht vereinnahmt, da der Betrieb nur in anderer Rechtsform allein oder fusioniert fortgeführt wird. „Es braucht also steuerliche Regeln, die diese Art von Umstrukturierungen ermöglichen“, sagt Richter. Mit Steuerschlupflöchern habe dies nichts zu tun. Die Besteuerung der fiktiven Gewinne würde vielmehr in die Substanz gehen, viele notwendige Umstrukturierungen unmöglich machen und damit Unternehmen und Arbeitsplätze gefährden.

Das, so Richter, gelte unabhängig davon, ob es um die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder einer großen Kapitalgesellschaft in eine andere Gesellschaft gehe und warnt nochmals davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Der IHK-Hauptgeschäftsführer bedauert vor diesem Hintergrund, dass in der Landesregierung der aktuelle Fall als “Ärgernis“ behandelt werde. Umwandlungen im Rahmen der bestehenden Gesetze fänden seit Jahren immer wieder statt und seien bewährte Praxis im Steuerrecht.

„Es wäre sicher auch klug, sich klar zu machen, dass der betroffene Konzern und sein namhaftes Stuttgarter Unternehmen in den zurückliegenden Jahren zu den großen Steuerzahlern gezählt hat und von den Erfolgen dieser Unternehmen auch das Land Baden-Württemberg und die jeweiligen Standortkommunen in hohem Maße von diesen Steuerzahlungen profitiert haben.“

 

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70174 Stuttgart
Tel.: 0711 2005-1322
Fax: 0711 2005-601327
www.stuttgart.ihk.de
 

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