Lebensversicherung als Rentenabsicherung kritisch
Sicherere Alternative zur Alters-Absicherung
Betrug 1978 die Rente rund 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes, werden es 2018 nur noch rund 46 Prozent sein. Arbeitnehmer, die zur Absicherung ihrer Altersvorsorge auf Lebensversicherungen vertrauen, haben dabei aber auf Sand gebaut. Denn allein zwischen 2001 und 2004 verringerte sich die Gesamtablaufleistung einer Lebensversicherung um 40 Prozent. Zudem sind Versicherungen gem. § 89 VAG nicht mehr zur Auszahlung verpflichtet, wenn dadurch für sie die Gefahr der Insolvenz besteht. Aber auch viele Unternehmer verlassen sich darauf, dass die Lebensversicherungen, die sie zur Erfüllung ihrer Pensionsverpflichtungen abgeschlossen haben, es schon richten werden. Diese stecken aber schon lange tief in der Krise. Der garantierte Rechnungszins wird 1,75 Prozent für das Jahr 2012 betragen. Jedoch nur auf das Deckungskapital, nicht auf die eingezahlten Beiträge. Dies bedeutet, bei rund 60 Prozent Deckungskapital beläuft sich die Rendite auf rund 1 Prozent. Mit der UKS-Stiftung bieten die bAV-Stiftungs-Experten der Deutschen Renten Treuhand sowohl Arbeitgebern wie Arbeitnehmern eine garantiert sichere Alternative. Denn bei der UKS-Stiftung handelt es sich um ein individuell für das Unternehmen eigens gegründetes externes und selbständiges bAV-Versorgungswerk in der elitären Rechtsform einer Stiftung.
"Weniger Kinder, länger leben, später in den Beruf, früher in Rente. Da muss man kein Mathematiker sein, da reicht Volksschule Sauerland, um zu wissen, dass das nicht gehen kann", hat Franz Müntefering schon vor Jahren erkannt. Doch es gibt Hilfe für die künftige Rentnergeneration: die UKS-Stiftung gibt den Unternehmen ein Finanzierungsinstrument für die betriebliche Altersvorsorge an die Hand, von dem Unternehmen ebenso wie Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren.
Während sich für den Unternehmer die Wertschöpfung von den Versicherungskonzernen in die unternehmereigene Stiftung zurückverlagert mit dem Ergebnis des Liquiditätsgewinns und stiller Reserven, bieten sich bei der Erfüllung der Pensionszusage verschiedene Möglichkeiten von der Gesamtkapitalauszahlung über eine monatliche Rente, der Immobilienübertragung bis hin zum mietfreien Wohnen, je nachdem, wofür sich der Arbeitnehmer entscheidet.
"Ein kompetenter Stiftungs-Beirat, besetzt zum Beispiel mit Steuerberatern, Bankern, Rechtsanwälten, Anlageexperten und Arbeitnehmervertretern, erarbeitet und liefert dem Unternehmer die individuellen Anlagevorschläge", erklärt Sascha Wiesmann, Geschäftsführer der Deutsche Renten Treuhand DRT.
Die UKS-Stiftung ist als soziale Einrichtung zudem eine steuerbefreite rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung gewährt. Die Steuerfreiheit wird durch den Zweck der betrieblichen Altersversorgung (soziale Einrichtung) gerechtfertigt. Aus diesen Merkmalen resultieren zahlreiche Vorteile für das Unternehmen, dessen Mitarbeiter und für den Unternehmer persönlich.
Die UKS-Stiftung verfügt über ein eigenes, vom Arbeitgeber abgetrenntes Sondervermögen (Insolvenzschutz), das durch Zuwendungen gespeist wird. Durch die Auslagerung des Vermögens in die UKS-Stiftung erfolgt auch keine Aktivierung in der Unternehmensbilanz. Somit sind auch keine Versorgungspflichten in der Bilanz des Unternehmens zu passivieren und keine Pensionsrückstellungen zu bilden. Auf diese Weise werden die immer größer werdenden Bilanzprobleme durch Aktivierung der Rückstellungen für die Pensionszusagen vermieden.
Mehr Informationen zur Deutsche Renten Treuhand:
Deutsche Renten Treuhand DRT | |
UKS STIFTUNG | |
Neusser Straße 384 | |
50733 Köln | |
Tel.: +49 221 715658-0 | |
Fax: +49 221 715658-10 | |
E-Mail: wiesmann@drt-stiftungen.de | |
www.drt-stiftungen.de | |
www.bav-stiftung.de |
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