Welt der Fertigung
Sie sind hier: Startseite » Archiv » Jahrgang 2012 » Ausgabe März 2012

Mehr Geld für Azubis

Ein Tarifvertrag mit Signalwirkung

Das Metallhandwerk in Nordrhein-Westfalen beschreitet in der Nachwuchsarbeit neue Wege: Beim letzten Tarifabschluss mit der IG Metall wurde ein besonderer Fokus auf die Auszubildenden gelegt. Die Tarifparteien waren sich in einem Punkt nämlich einig: Um den Nachwuchsbedarf des Metallhandwerks zu sichern, ist nicht nur eine aktive und professionelle Nachwuchswerbung nötig (www.metallnachwuchs.de), auch die Ausbildungsvergütungen und die Rahmenbedingungen während der Ausbildung sollen noch besser werden.

Der Kampf um die besten Köpfe hat längst begonnen. Das Metallhandwerk in NRW hat diese Herausforderung angenommen. Der neue Tarifvertrag erhöht daher die Ausbildungsvergütungen überproportional (im ersten Ausbildungsjahr um 10,5 Prozent), denn ein attraktiver Ausbildungsberuf braucht nach Überzeugung der Tarifparteien auch eine attraktive Vergütung. Geld allein sei dafür aber nicht entscheidend: Die Aussicht auf Übernahme nach der Ausbildung, Karrierechancen und Weiterbildung während der Ausbildung erhöhten auch die Attraktivität.

Ein absolutes Novum im Handwerk ist daher die neue tarifliche Regelung zur Fort- und Weiterbildung. Auszubildende haben jetzt einen Anspruch auf die Bezuschussung von Fort- und Weiterbildungskursen in Höhe von 300 Euro jährlich. Die Zuschussbeträge von zwei aufeinander folgenden Jahren können zusammengefasst werden. Förderfähig sind nur Bildungsmaßnahmen, die außerhalb des normalen Rahmenlehrplans stattfinden.

Für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern und Betriebsrat gilt nun auch im Metallhandwerk eine Übernahmeverpflichtung. Diese Unternehmen müssen alle Jugendlichen, die nicht über den betrieblichen Bedarf hinaus ausgebildet wurden, im Anschluss an die Gesellenprüfung mindestens 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis übernehmen. Den Betrieben steht es natürlich frei, diesen befristeten Arbeitsvertrag anschließend zu verlängern oder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln. So wollen die Tarifparteien sicherstellen, dass das Metallhandwerk im Wettbewerb um die besten Schulabgänger auch in diesem Punkt nicht schlechter dasteht als die Industrie, in der befristete Übernahmeverpflichtungen gang und gäbe sind. Durch die Beschränkung auf größere Betriebe wird sichergestellt, dass kleinere und mittlere Unternehmen, die überproportional viel ausbilden, nicht überfordert werden.

 

Mehr Informationen zum Bundesverband Metallhandw.:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesverband Metallhandwerk
Ruhrallee 12
45138 Essen
Tel: (0201) 89619-0
Fax: (0201) 89619-20
E-Mail: info@metallhandwerk.de
www.metallhandwerk.de
 

War dieser Artikel für Sie hilfreich?

Bitte bewerten Sie diese Seite durch Klick auf die Symbole.

Zugriffe heute: 1 - gesamt: 3173.