Initiative des VDMA zeigt Wirkung
Regelungen zu Werkverträgen werden überarbeitet
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen überarbeiteten Entwurf zur Neuregelung von Werk- und Dienstverträgen sowie der Zeitarbeit vorgelegt. Dabei wurde eine entscheidende Änderung vorgenommen: Die ursprünglich angedachte Einschränkung von Werk- und Dienstverträgen in Form eines Kriterienkatalogs wurde gestrichen.
Stattdessen soll eine allgemeine Definition des Arbeitnehmerbegriffs erfolgen, die an der bisherigen Rechtslage und der Nutzung von Werk- und Dienstverträgen nichts ändern und gleichzeitig den Anforderungen des Koalitionsvertrages entsprechen würde. Auch im Bereich der Zeitarbeit sind neue Kompromisslösungen gefunden worden, welche die Flexibilitätsbedürfnisse der Unternehmen stärker berücksichtigen.
Der VDMA hat sich auf politischer Ebene bereits seit mehr als zwei Jahren für den bedingungslosen Erhalt der Werk- und Dienstverträge stark gemacht, den bisherigen Prozess intensiv begleitet und die aktuellen Entwicklungen durch konstruktive Kritik gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft maßgeblich mitgeprägt.
Auch wenn im aktuell vorgelegten Entwurf noch einige Punkte diskutiert und im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens geändert werden müssen, begrüßt der Hauptgeschäftsführer des VDMA, Thilo Brodtmann, die Kehrtwende im Ministerium ausdrücklich. „Mit dem Erhalt der Nutzung von Werk- und Dienstverträgen kann ein entscheidender Baustein für Innovations- und Technologienetzwerke und für die erfolgreiche Umsetzung von Industrie 4.0 gesichert werden. Es gilt jetzt, dass die Politik die Diskussionen um weitere Regulierungen endgültig beendet und sich anstrengt den deutschen Arbeitsmarkt in das digitale Zeitalter zu führen.“
Der nun vorgelegte Entwurf soll in die Ressortabstimmung geführt werden. Die Verabschiedung eines Gesetzes im Bundestag ist frühestens im Juli möglich.
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