Optische Strahlung messen
Bewertung der optischen Strahlung am Arbeitsplatz
Optische Strahlung erstreckt sich über einen Bereich von 100 Nanometern bis einem Millimeter Wellenlänge. Sie lässt sich in die Bereiche der ultravioletten, der sichtbaren und der infraroten Strahlung aufteilen. Neben der Sonne als natürliche Quelle kann optische Strahlung von künstlichen Quellen wie Schweißbögen, Wärmeöfen oder LED ausgehen. Für mögliche Schädigungen von Haut oder Auge spielt es jedoch eine untergeordnete Rolle, ob diese Strahlung am Arbeitsplatz natürlicher oder künstlicher Herkunft ist. Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber, etwaige Gefährdungen durch optische Strahlung zu beurteilen. Um Experten bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt den Bericht "Messverfahren zur Bewertung inkohärenter optischer Strahlung" veröffentlicht.
Einführend stellt der Bericht die gesetzlichen Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung vor. Hier sind insbesondere die EU-Richtlinie "Künstliche optische Strahlung" und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung mit ihren technischen Regeln zu nennen. Zudem führt der Bericht verschiedene Normen auf, die Messverfahren und Bewertungskriterien definieren. Anschließend beleuchtet der Bericht die theoretischen Grundlagen. Dazu geht er auf die verschiedenen Bereiche optischer Strahlung, die radiometrischen und photometrischen Kenngrößen, wichtige Quellen inkohärenter optischer Strahlung und die biologischen Wirkungen auf Auge und Haut ein.
Um die auftretende optische Strahlung zu ermitteln, sind ein geeignetes Messverfahren sowie ein entsprechendes Messgerät auszuwählen. Der Bericht stellt die verschiedenen Verfahren vor und geht auf die Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren ein. Dabei veranschaulichen Beispiele aus der Praxis deren Anwendung. Zu unterscheiden sind prinzipiell spektrale und integrale Verfahren. Neben der Auswahl des geeigneten Verfahrens ist die Kalibrierung des Messgerätes unerlässlich, um genau zu messen. Hierzu zeigt der Bericht Verfahren auf und nennt die zu berücksichtigenden Faktoren.
Letztlich ist die konkrete Vorgehensweise von der jeweiligen Arbeitsplatzsituation abhängig. Doch mit Hilfe des unterstützenden Berichtes "Messverfahren zur Bewertung inkohärenter optischer Strahlung" lässt sich die Bewertung der optischen Strahlung an einem Arbeitsplatz sorgfältig planen und durchführen.
"Messverfahren zur Bewertung inkohärenter optischer Strahlung"; Marco Janßen, Günter Ott; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016; ISBN 978-3-88261-170-0; 84 Seiten.
Den Bericht gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
Direkter Link: www.baua.de/dok/7764532
Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | |
Friedrich-Henkel-Weg 1-25 | |
44149 Dortmund | |
Tel.: +49 (0) 231 9071-0 | |
Fax: +49 (0) 231 9071-2454 | |
E-Mail: poststelle@baua.bund.de | |
www.baua.de |
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