Ausbildungsrichtlinie benachteiligt Kleinbetriebe
Förderung für Verbundausbildung nur noch ab 1.000€
Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) kritisiert die neue Richtlinie zur Ausbildung in einem Verbundsystem, welche eine Förderung unter 1.000 Euro ausschließt. Dies benachteiligt vor allem kleinere Betriebe, da diese die Fördersumme von 1.000 Euro meist nicht erreichen können, und verfehlt somit den eigentlichen Förderzweck. Mit der neu eingeführten Mindestgrenze werden rund 50 Prozent der bisher im Verbund ausbildenden Betriebe von der Förderung ausgeschlossen.
Bisher nutzten vor allem kleinere Betriebe aus dem Cottbuser Kammerbezirk das Instrument der Verbundausbildung, um ihren Lehrlingen ausgewählte Ausbildungsinhalte oder Zusatzqualifikationen bei einem Verbundpartner ermöglichen zu können. Ob die Schulung mit einer Technik, über welche der Ausbildungsbetrieb selbst nicht verfügt, oder die Vorbereitung für die Prüfung - die Förderung stellt eine Unterstützung für die Betriebe beim Erreichen des Ausbildungszieles dar.
"Die neue geschaffene Mindestgrenze benachteiligt Handwerksunternehmen, die eine hohe Qualität in der Ausbildung bieten wollen", betont Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus. "Der Bedarf eines Betriebes liegt bei einer Fördersumme von rund 200 bis 500 Euro, um den Lehrling ein bis zwei Wochen bei einem Verbundpartner auszubilden.
Um eine Fördersumme von 1.000 Euro zu erreichen, müsste das Unternehmen einen Lehrling zusätzlich zu der Zeit der Berufsschule mindestens zehn Wochen entbehren."
Die Nachteile sind nicht nur für die Betriebe gravierend, sondern auch für die Auszubildenden. Denn ohne Förderung über einen Verbundpartner wird ihnen die Möglichkeit verwehrt, sich in spezifischen Bereichen weiterzuqualifizieren. "Diese Eingrenzung der Förderung konterkariert die Aussagen der Landesregierung, gerade nicht bei der Bildung zu sparen", fügt Peter Dreißig hinzu.
Hintergrund:
Handwerksbetriebe, die die Ausbildungsanforderungen nicht in der notwendigen Breite bieten können, werden unterstützt, in dem es ihnen ermöglicht wird, einen Verbund mit einem Partnerbetrieb oder einem Bildungsdienstleister einzugehen. Ziel des Förderelements ist die Stärkung der Ausbildungsbereitschaft und der Ausbildungskompetenzen von kleinen und mittleren Unternehmen.
Mehr Informationen zur Handwerkskammer Cottbus:
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Tel.: 0355 7835-444 | |
Fax: 0355 7835-280 | |
E-Mail: hwk@hwk-cottbus.de | |
www.hwk-cottbus.de |
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