Das Lieferkettengesetz ist kontraproduktiv
Nicht zielführender EU-Vorschlag
VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann bezieht zum Vorschlag einer Richtlinie der EU-Kommission über unternehmerische Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit Stellung.
„Der Vorschlag, den die Kommission heute für die Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten auf den Tisch gelegt hat, geht viel zu weit und wird von vielen Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus nicht umsetzbar sein – insbesondere wenn damit auch die Kunden inkludiert wären.
Das wäre weder praktikabel, noch dient es der Zielsetzung des Gesetzes. Mittelständische Betriebe haben nicht die Marktmacht, die tiefere Lieferkette oder sogar ihre Kunden zu beeinflussen – selbst Konzernen dürfte das schwer fallen. Sie müssten sich dann aus potenziell risikobehafteten Märkten zurückziehen.
Ein Rückzug bedeutet aber gerade keine Verbesserung der menschenrechtlichen Situation oder der Umwelt. Im Gegenteil: Klima- und umwelteffiziente Technik aus Deutschland, die sicheres und ergonomisches Arbeiten ermöglicht, stünde in diesen Märkten nicht mehr zur Verfügung. Bezahlt würde dieser Rückzug außerdem mit Wohlfahrtsverlusten in Europa sowie massiven Einbußen bei Einkommen und Arbeitsplätzen. Die angedachte zivilrechtliche Haftung verstärkt diesen Effekt zusätzlich.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie muss sich auf die Aktivitäten begrenzen, die ein Unternehmen auch kontrollieren kann, nämlich die des eigenen Unternehmens, der Tochtergesellschaften und der direkten Lieferanten. Alles andere ist realitätsfern.
Positiv bewerten wir, dass die Pflichten der Richtlinie nur auf Unternehmen mit einer bestimmten Größe – mehr als 500 Mitarbeiter für Maschinenbauunternehmen – anwendbar sind. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die Umsetzung der Sorgfaltspflichten durch die kleinen Unternehmen illusorisch ist. Auch wenn wir uns hier eine Mitarbeiterschwelle analog zum deutschen Lieferkettengesetz gewünscht hätten.
Mit dem heute vorgestellten Entwurf der EU-Kommission liegt nun ein europaweiter Richtlinienvorschlag vor. Neben den notwendigen angesprochenen Nachbesserungen ist es zudem wichtig, auf eine einheitliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten zu dringen.“
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